Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

ITIL-Training und -Schulung


Wachsender Bedarf an ITIL-Trainings: Starker Schulungsbedarf als Indiz für wachsende Bedeutung der IT-Services
Exagon verzeichnet bereits 1.000 Schulungstage für IT-Service-Management-Trainings im ersten Quartal 2007

(22.03.07) - Das IT-Service-Management (ITSM) rückt bei den Unternehmen immer stärker in den Vordergrund. Exagon consulting leitet diese Einschätzung auch aus dem wachsenden Bedarf an ITIL-Trainings ab. So führte der Spezialist für ITSM im ersten Quartal dieses Jahres bereits ein Gesamtvolumen von rund 1.000 Schulungstagen zu den Themen ITIL und ISO 20000 durch. "Dieser Trend hat sich bereits 2006 deutlich abgezeichnet, aber in diesem Jahr stellen wir sogar eine noch dynamischere Entwicklung bei den Teilnehmerzahlen und dem Zuwachs an Neukunden fest", resümiert exagon-Geschäftsführer Werner Stangner. So konnten unter den Teilnehmern der letzten 12 Monate, von Unternehmen wie beispielsweise Porsche, MAN, WDR, Nestlé, EnBW, TUI, AOK, Linde oder Lufthansa, allein mehr als 120 Neukunden begrüßt werden.

Stangner führt die verstärkte Nachfrage bei den ITIL- und ISO 20000-Schulungen sowie die hohe Zahl an Neukunden auf ein gewachsenes Bewusstsein für das IT-Service-Management zurück. "Es zeigt sich zunehmend, dass das Thema IT-Services aus seinem früheren Schattendasein bei den Unternehmen deutlich herausgetreten ist und Leistungsverbesserungen längst nicht mehr nur auf der technischen Ebene gesucht werden", erläutert er weiter. Im Gegenteil würde die Qualität der IT-Prozesse zunehmend als Stellschraube für den Business-Erfolg gewertet.

"Zweifellos hat auch die aktuelle Diskussion über serviceorientierte Architekturen zur gestiegenen Akzeptanz des Themas IT-Service-Management beigetragen", sieht er inzwischen insgesamt deutlich veränderte Rahmenbedingungen. Stangner verweist auf eine kürzliche Erhebung von exagon, nach der drei von fünf Unternehmen aktuell ein großes bis sehr großes Augenmerk auf die Verbesserung ihres IT-Service-Managements richten und davon eine beträchtliche Leistungsverbesserung erwarten. So sieht jeder zweite befragte Anwender Optimierungspotenziale von mindestens 25 Prozent. (exagon: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen