Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Big Data und Datenschutz


Big Data und globalisierte Datenverarbeitung als Herausforderungen für den Datenschutz
NSA sammelt jede Sekunde so viele Informationen wie die Stasi in 40 Jahren

(17.12.13) - Für die Menge der Daten, die wir permanent in die digitale Umlaufbahn jagen, fehle uns jegliches Vorstellungsvermögen, so Prof. Dr. Rolf Schwartmann. Allein die NSA sammele jede Sekunde so viele Informationen wie die Stasi in 40 Jahren. Die Berücksichtigung von Menge, Komplexität und Vielfalt der Informationen sei eine Herausforderung, die man unter dem Stichwort Big Data zusammenfasse. Die Entwicklung ziele auf eine Auswertung von Daten durch Maschinen, denn der Mensch sei überfordert mit dem Umgang mit Zahlen in der Potenz hoch 18. Für den Bürger gelte es, Bewusstsein für die Gefahren zu entwickeln, die in der Nutzung des Internets steckten. Auf Seiten der Wirtschaft sei ein verantwortungsvoller Einsatz von Internetdiensten gefragt, so Schwartmann. Der Staat schließlich habe die Aufgabe, Parameter für den Umgang mit Netzdiensten und hier insbesondere die rechtlichen Parameter abzustecken.

Die zunehmende globalisierte Datenverarbeitung stelle die Datenschutzverantwortlichen in den Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, konstatierte der Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Johannes Masing, fehle es doch außerhalb der europäischen Ebene an internationalen Standards zum Datenschutz. Notwendig für einen effektiven Schutz personenbezogener Daten seien starke internationale Aufsichtsbehörden, die einen einheitlichen Rechtsrahmen zugrunde legten. Das Kochen "nationaler Süppchen" sei hingegen kontraproduktiv.

Das Recht auf Datenschutz sei jedoch nicht absolut, so Masing. Vielmehr müssten die unternehmerischen Interessen der datenverarbeitenden Unternehmen und das Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Hierbei handele es sich auch um eine Gestaltungsaufgabe des Gesetzgebers, die sehr auf die unterschiedlichen Gefährdungslagen abstellen müsse. Während etwa die Datennutzung zu Werbezwecken relativ geringe Gefahren für den Betroffenen aufweise, könnte die Verwendung persönlicher Daten im Zusammenhang mit Kreditentscheidungen oder Stellenbesetzungen erhebliche Konsequenzen für diesen haben.

Als "9/11" für den Datenschutz bezeichnete der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar die Enthüllungen im Zusammenhang mit NSA, Prism und Tempora. Niemand könne mehr von einer Nichtüberwachung ausgehen. Diese Entwicklungen machten deutlich, dass in Zeiten internationaler Datenverarbeitungen der Territorialansatz der bisher vorhandenen Steuerungsmechanismen ins Leere laufe. Erforderlich seien internationale Abkommen, internationale Mindeststandards und gegenseitiges Verständnis für national gewachsene Datenschutzkulturen. Er sei aber skeptisch, ob dies gelingen könne. Es erscheine schwer vorstellbar, dass die USA deutsche Datenschutzprinzipien akzeptierten. Auch im Hinblick auf eine Signalwirkung in Richtung der Vereinigten Staaten halte er es für wichtig, dass eine europäische Datenschutzgrundverordnung noch in dieser Legislaturperiode des Europaparlaments verabschiedet werde.

Auch die Unternehmensvertreter in der Runde, Dr. Claus Ulmer, Deutsche Telekom AG, und Dr. Dirk Bornemann, Microsoft Deutschland GmbH, befürworteten im Grundsatz die Schaffung des geplanten neuen europäischen Rechtsrahmens für den Datenschutz. Die geplante Harmonisierung sei sinnvoll, erleichtere sie doch die Entwicklung internationaler Geschäftsmodelle und schaffe Rechtssicherheit. Sowohl Ulmer als auch Bornemann bestätigten zudem, dass die Enthüllungen von Edward Snowden die Kundschaft der von ihnen vertretenen Unternehmen verunsichert hätten. Viele Kunden bevorzugten eine Verarbeitung in Deutschland, so Ulmer. Begrüßt wurde prinzipiell auch die Einführung einer Mitteilungspflicht der Unternehmen bei sog. Cyberattacken. Dabei dürfe aber nicht über das Ziel hinausgeschossen werden. Es bedürfe einer klaren Festlegung, welche Vorfälle genau zu melden seien und es dürfe kein unverhältnismäßiger Arbeitsaufwand für die betroffenen Unternehmen entstehen.

Bezogen auf die Big Data-Diskussion wies Bornemann darauf hin, dass alleine die Verarbeitung großer Mengen an Informationen nicht per se brisant sein müsse. Gefährdungen für den Betroffen ergäben sich vielmehr vor allem dann, wenn Daten aus verschiedenen Kontexten zusammengeführt und damit zweckentfremdet werden.

Peter Welchering, Journalist, hob hervor, dass im Big Data-Bereich errechnete Wahrscheinlichkeitswerte nicht mit Fakten gleichgesetzt werden dürften. Zudem sehe er die Gefahr der Entwicklung von Analyse-Algorithmen, deren Wirkungen auf die Gesellschaft nicht mehr in einem öffentlichen Diskurs reflektiert werden.

Zu den Initiativen der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Datenschutzes und der Datensicherheit äußerte sich Ministerialdirektor und Leiter der Verfassungs- und Verwaltungsabteilung des BMI Hans-Heinrich von Knobloch. Vorgesehen sei u.a. die Aufnahme der Absicht zur Schaffung eines IT-Sicherheitsgesetzes in den Koalitionsvertrag sowie die Verhandlung eines "No Spy"-Abkommens mit den USA. Die Aussetzung des Safe Harbor Abkommens werde abgelehnt, allerdings solle dieses überarbeitet werden. (GDD: ra)

GDD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen