Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Datenverlust bei deutschen Behörden


Datenverlust durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz - Aktuelle Vorkommnisse bei deutschen Behörden belegen die Unbedarftheit beim Datenschutz
Im Fall des Polizisten in Traunstein gab der Beamte einen Auszug aus dem Fahndungscomputer wissentlich an einen Bekannten weiter

(12.09.07) - Der Mensch ist nicht perfekt. Eine schlichte Feststellung, die sich Tag für Tag bestätigt. Zuletzt auch vermehrt bei deutschen Behörden. Denn auch wenn Menschen mit Hilfe eines Computers arbeiten, sind sie vor Fehlern nicht gefeit. Aktuellste Beispiele: Die Polizei Friedrichhafen verschickte Daten aus der Terrorbekämpfungsdatei an ihren Presseverteiler, und ein Polizist aus Traunstein überließ einem Bekannten Fotos aus dem Polizeicomputer.

Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit - Daten, die ein Netzwerk nicht verlassen sollen, sind heute viel zu selten adäquat gesichert. Das gilt für Unternehmen ebenso wie - das zeigen diese aktuellen Fälle - für Behörden. In Friedrichshafen verschickte ein Mitarbeiter der Polizeidirektion unter anderem eine Lagebeurteilung zur Terrorfahndung in Baden-Württemberg, Einsatzaufträge und eine Liste gefährdeter Einrichtungen versehentlich an einen größeren Presseverteiler. Ein klarer Fall von mangelnder Sorgfalt, wie er im täglichen Leben ständig passiert - wenn auch nicht immer mit derart sensiblen Daten.

Im Fall des Polizisten in Traunstein freilich gab der Beamte einen Auszug aus dem Fahndungscomputer wissentlich an einen Bekannten weiter. Dieser wiederum reichte den Ausdruck auf einer Hochzeitsfeier herum.

Solche Vorfälle sind vermeidbar. Dennoch kümmern sich Unternehmen und Behörden weit intensiver darum, ihre Netzwerke vor Eindringlingen zu schützen, als dafür zu sorgen, dass von Insidern keine Daten nach außen gegeben werden. Auf dem Markt existieren verschiedene Lösungen, um sensible Daten vor unbefugter und ungewollter Weitergabe zu schützen - so unter anderem von der Kaspersky-Lab-Tochter Infowatch.

"Egal ob Dienst- oder Firmengeheimnisse, jeden Tag geben Mitarbeiter unbedacht Daten an Dritte weiter, ohne darüber nachzudenken, dass es sich um vertraulichste Informationen handeln könnte", erklärt Mirco Rohr, Consulting Manager bei Infowatch. "Besonders stark betroffen sind personenbezogene Informationen. 65 Prozent der - wissentlich oder fahrlässig - weitergereichten Daten stammen aus dem firmeninternen Kundendatenstamm."

Die Wege, die vertrauliche Daten nach außen gehen können, sind vielfältig. Neben dem Versand von Dateien per E-Mail stellt auch das Drucken eine häufig nicht bedachte Art der gewollten oder fahrlässigen Informationsweitergabe dar. Laut Statistiken von Infowatch verlassen nahezu 13 Prozent aller Daten Unternehmen in gedruckter Form (Quelle: InfoWatch auf Basis von Zahlen der FTC - http://www.ftc.gov).

So verstoßen Mitarbeiter häufig und zumeist ungewollt gegen interne Sicherheits-Policies oder gesetzliche Datenschutzrichtlinien. Das hat nicht nur Folgen für das Unternehmen oder die Behörde, auch die Mitarbeiter können rechtliche Probleme bekommen. Das trifft auch auf die eingangs genannten Beispiele zu. Der Beamte in Traunstein musste eine Geldstrafe in Höhe von 3750,- Euro bezahlen. Und der Verantwortliche für den Versand an den Presseverteiler muss mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. (InfoWatch: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen