Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Deutscher Steuerdschungel müsse gelichtet werden


Umfrage: Sechs Stunden für die Erstellung der Steuererklärung – Über die Hälfte der Arbeitnehmer empfindet die Erstellung der Steuererklärung als aufwendig
Deutsche Arbeitnehmer verbringen etwa 142 Millionen Stunden pro Jahr mit ihrer Steuererklärung - Nur jeder Achte hat dagegen gar keine Probleme mit der Steuererklärung

(30.05.12) - Die Arbeitnehmer in Deutschland fordern eine Vereinfachung des Steuersystems. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der IW Consult unter Arbeitnehmern, die im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und der WirtschaftsWoche durchgeführt wurde. Um das Steuersystem zu vereinfachen, wäre die große Mehrheit der Arbeitnehmer (82,3 Prozent) bereit, auf persönliche Begünstigungen zu verzichten, wenn im Gegenzug die Steuersätze gesenkt würden. Durchschnittlich benötigt jeder Beschäftigte pro Jahr über 6 Stunden für das Sammeln von Belegen und die Erstellung der Steuererklärung.

"Bei etwa 23 Millionen Steuererklärungen, die jedes Jahr abgegeben werden, heißt das: Die deutschen Arbeitnehmer verbringen etwa 142 Millionen Stunden pro Jahr mit ihrer Steuererklärung. Wertvolle Freizeit. Würde diese Zeit produktiv eingesetzt, könnte das Wirtschaftswachstum um etwa 0,3 Prozentpunkte höher ausfallen", erklärt Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM. "Der deutsche Steuerdschungel muss gelichtet werden, indem Ausnahmen gestrichen und im Gegenzug die allgemeinen Steuersätze gesenkt werden", fordert Pellengahr als Konsequenz. So könne der Staat ohne Geld in die Hand zu nehmen, Impulse für Wachstum und Lebensqualität setzen.

Über die Hälfte der Arbeitnehmer empfindet die Erstellung der Steuererklärung als aufwendig. Nur jeder Achte hat dagegen gar keine Probleme. In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber immer wieder versucht, das Steuersystem zu vereinfachen. Mit bescheidenem Erfolg. Nur wenige Arbeitnehmer (elf Prozent) geben an, dass die Anfertigung der Steuerklärung in den letzten fünf Jahren einfacher geworden sei. Für mehr als drei Mal so viele (36,2 Prozent) ist der Aufwand hingegen größer geworden.

13 Prozent der Arbeitnehmer geben gar keine Steuererklärung ab. Davon meinen 28 Prozent, die Steuererklärung sei für sie zu kompliziert, bzw. der Aufwand lohne sich nicht. 43,3 Prozent dieser Gruppe haben ein zu geringes Einkommen und zahlen daher keine Steuern.

Im Rahmen des IW-Arbeitnehmervotums wurden 1.000 Arbeitnehmer zwischen dem 26. April und 6. Mai 2012 online befragt. Die Stichprobe der Arbeitnehmer zwischen 16 und 65 Jahren wurde entsprechend der Verteilung in Deutschland nach Schulbildung, Geschlecht und Altersgruppen unterteilt. Arbeitnehmer ohne Schulbildung sind nicht berücksichtigt. Die Umfrage ist Teil des Deutschland-Checks, einer Dauerstudie im Auftrag der INSM und der WirtschaftsWoche. (INSM: ra)

INSM: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen