Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Datenschutzgesetze im Länder-Ranking


Datenschutz und Compliance: In Hong Kong sorgen sehr breit auslegbare Gesetze dafür, dass Behörden praktisch uneingeschränkten Zugang zu Daten von Unternehmen erhalten
Die USA, die vor der Snowden-Affäre als gutmütiger Aufseher des Internets gesehen wurden, haben viel von ihrem Image verloren – der enorme Einfluss ist jedoch geblieben


(05.06.14) - In der vernetzten Welt, in der Daten in Sekunden aus der Cloud kommen, haben Unternehmen die Wahl: Wo will ich meine Daten speichern? Welches Land bietet den sichersten Platz für eine meiner wertvollsten Ressourcen? Der Collaboration-Anbieter Intralinks hat sich die Gesetzgebungen rund um den Globus angesehen und ein Ranking der sichersten Daten-Länder erstellt.

"Generell gilt folgende Erkenntnis: Je höher die Rechtssicherheit eines Staates, desto umfangreicher seine Gesetzgebung zum Datenschutz", erklärt Michael Frauen von Intralinks. "Die Länder des westlichen Kulturkreises liegen beim gesetzlichen Schutz von Unternehmens- und personenbezogenen Daten vor den asiatischen und den südlichen Staaten. Die Gesetze schützen zum einen die Betroffenen, also etwa Patienten, vor der willkürlichen Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten. Zum anderen regeln die Gesetze den staatlichen Zugriff auf Unternehmensdaten. Dennoch gibt es keinen Staat der Erde, in dem ein Unternehmen völlig gegen den staatlichen Zugriff gefeit wäre."

Platz 1: EU
Die europäische Direktive zum Datenschutz mit ihren zu recht rigiden Vorgaben macht es für die meisten Länder der Welt unmöglich, der EU in Bezug auf den Datenschutz das Wasser zu reichen. Führend innerhalb der EU sind Deutschland, das Vereinigte Königreich, die Niederlande sowie Spanien. Unter dem Dach des Safe-Harbor Programms ist es europäischen Firmen trotz der EU-Direktiven erlaubt, auch personenbezogene Daten in den Vereinigten Staaten zu speichern.

Platz 2: APEC
Hinter der EU folgt die Staatengruppe der Asia-Pazifischen Wirtschaftskooperation (APEC), zu der auch nicht-asiatische Staaten wie die USA, Canada, Australien und Neuseeland gehören. Die asiatischen Länder verfügen über keine starke Gesetzgebung und daher auch keine gesetzliche Handhabe gegen willkürlichen Datenzugriff. Beispiel Hong Kong: hier sorgen sehr breit auslegbare Gesetze dafür, dass Behörden praktisch uneingeschränkten Zugang zu Daten von Unternehmen erhalten. Mit einem neuen Regelwerk wollen die APEC-Staaten dieses Defizit beheben.

Platz 3: Afrika, Russland, Südamerika
In Afrika, Russland, Mittel- und Südamerika existieren praktisch keine rechtlichen Rahmenbedingungen für Datensicherheit oder den Schutz personenbezogener Daten. Mexico etwa verfügt zwar über Gesetze, die für das Abfangen elektronischer Kommunikation einen richterlichen Beschluss voraussetzen; das Gesetz wird jedoch meist ignoriert. Berichten zufolge bedienen sich die Behörden spezieller FinFisher- Spionagesoftware. In besonderen Fällen, wie in Brasilien, zwingen zudem protektionistische Gesetze Unternehmen dazu, inländische Rechenzentren für Informationen über Brasilianische Staatsbürger anzulegen.

Sonderstatus USA
Die USA, die vor der Snowden-Affäre als gutmütiger Aufseher des Internets gesehen wurden, haben viel von ihrem Image verloren – der enorme Einfluss ist jedoch geblieben. Als größter Anbieter von IT-Diensten weltweit ist die USA ein absoluter Ausnahmestaat und das Schwergewicht der globalen Informationswirtschaft: die Mehrheit des weltweiten Datenverkehrs läuft über Switches und Server in den Vereinigten Staaten oder werden von ihren Interessen kontrolliert. Das so genannte "Fünf-Augen-Abkommen" zwischen den USA, UK, Canada, Neuseeland und Australien ermöglicht den fünf Ländern Zugriff auf Geheimdienstinformationen im direkten Austausch. Das erklärt auch, warum sie mit ihrem Sonderstatus auf Daten von EU-Bürgern zugreifen können, obwohl sie eigentlich nicht den strikten Standards der Europäischen Datensicherheitsdirektive gerecht werden.

Andere Einflussfaktoren
"Den Standort der eigenen Daten zu kennen ist nur der erste Schritt", erläutert Michael Frauen. "Unternehmen sollten verstehen, dass auch ein Tochterunternehmen in Mexiko ausreichen kann, um dem Mexikanischen Staat unter Umständen Zugriff zu den eigenen Daten gewähren zu müssen. Und die Daten müssen sich noch nicht einmal "niederlassen": alleine der Transit von Daten durch ein Staatsgebiet kann bereits für Dateneinsicht ausreichen."

"Und selbst wenn die Daten weder in einem bestimmten Land liegen, noch das Land im Glasfaserkabel durchlaufen, könnten die Behörden dieses Landes dennoch Zugriff erhalten", ergänzt Frauen. "Internationale Verträge zur Rechtshilfe (MLAT) bieten Mechanismen, durch die Ermittler eines Landes ihre Kollegen in einem anderen Land um Zugriff auf Daten bitten können, zu denen sie selbst weder physischen noch legalen Zugang haben." (Intralinks: ra)

IntraLinks: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen