Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Einkünfte aus Gewerbebetrieb


Einkommensteuer: Anrechnung der Gewerbesteuer nicht verfallen lassen
Wer an Gewerbebetrieben beteiligt ist und über verschiedene Einkunftsarten verfügt, soll rechtzeitig die Einkünftestruktur prüfen


(30.03.09) - Einzelunternehmern und Gesellschaftern einer Personengesellschaft kann eine Gesamtsteuerbelastung drohen, die deutlich über dem Höchstsatz der Einkommensteuer liegt. "Dieses Risiko besteht immer dann, wenn die vom Unternehmen gezahlte Gewerbesteuer beim Steuerpflichtigen nicht ausreichend auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb angerechnet werden kann", erläutert Eugen Jakoby von der Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof in Rothenburg ob der Tauber. Hier müssten Steuerpflichtige sehr vorsichtig agieren, um nicht in diese Steuerfalle zu tappen.

Grundsätzlich wird die vom Unternehmen bezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld eines Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters einer Personengesellschaft angerechnet. Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 erfolgt diese Anrechnung in Höhe des 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrages des Unternehmens, also des mit der Gewerbesteuermesszahl multiplizierten Gewerbeertrags. Die Anrechnung ist maximal auf die tatsächlich bezahlte Gewerbesteuer begrenzt.

"Diese Anrechnung bezieht sich jedoch nur auf die anteilige Einkommensteuer, die auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu entrichten ist", warnt Jakoby, dessen Kanzlei der Geneva Group International (GGI) angehört, einem der führenden internationalen Beratungsnetzwerke. "Ist der anrechnungsfähige Gewerbesteuerbetrag höher als der Einkommensteuerbetrag, der für gewerbliche Einkünfte zu zahlen wäre, kann die Differenz nicht auf andere Einkünfte, die es vielleicht aus selbstständiger Arbeit, Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung gibt, übertragen werden." Auch ein Vor- oder Rücktrag in andere Veranlagungszeiträume sei nicht möglich.

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Jakoby rät Steuerbürgern, die an Gewerbebetrieben beteiligt sind und über verschiedene Einkunftsarten verfügen, rechtzeitig ihre Einkünftestruktur zu prüfen. "Wer seine diversen Einkunftsarten entsprechend gestaltet, hat dann auch zum richtigen Zeitpunkt ausreichend gewerbliche Einkünfte, um die komplette Anrechnung der Gewerbesteuer nutzen zu können", betont er. (Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen