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Gesetzliche Änderungen bei der Telefonwerbung


Bundesrat will härter gegen Telefonwerbung vorgehen – Schriftliche Bestätigung von Verträgen wäre eine Katastrophe für die Call Center-Branche
Verbraucher vor "untergeschobenen" Vertragsabschlüssen am Telefon und im Internet bewahren


(23.09.08) - Bei der Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung will der Bundesrat härter durchgreifen. Das geht aus der vom Bundesrat beschlossenen Stellungnahme zu einem Entwurf der Bundesregierung hervor. Dieser soll unseriöse Geschäftspraktiken eindämmen und Verbraucher vor "untergeschobenen" Vertragsabschlüssen am Telefon und im Internet bewahren. Die Länderkammer fordert Änderungen.

So soll die verpflichtend vorgesehene Einwilligung des Angerufenen in Werbeanrufe präzisiert werden: notwendig sei eine vorherige Einwilligung in Textform - eine mündliche Billigung reiche nicht aus. Verträge, die durch unerlaubte Telefonwerbung zustande kommen, dürften erst mit einer schriftlichen Bestätigung des Verbrauchers wirksam sein. Die Beweislast dafür, dass es gerade keine unzumutbare Belästigung gegeben hat, solle der Unternehmer tragen.

Die Initiative des Bundesrates geht nach Ansicht von Dr. Frederic Ufer, Justiziar des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), in die falsche Richtung: "Die schriftliche Bestätigung wäre eine absolute Katastrophe für die Call Center-Branche, denn es muss dann die handschriftliche Unterschrift in elektronischer oder E-Mail-Form vorliegen.

Zum Abschluss eines Vertrages bedarf es zweier übereinstimmender Willenserklärungen ohne Einschränkung durch eine bestimmte Formvorschrift. Selbst Mietverträge und Autokäufe lassen sich ohne weiteres mündlich abschließen, die der Schriftform innewohnende Warnfunktion soll also nur bei entsprechend einschneidenden Konsequenzen einer Willenserklärung zum Zug kommen", so Ufer im Interview mit NeueNachricht (ne-na).

Man habe lange gebraucht, um das Call Center-Direktmarketing als eine elektronische Schnittstelle zur Vereinfachung des Auftragsmanagements einzuführen. "Ermöglicht wurde dadurch überhaupt erst das Pre-Selection-Modell in der Telefonie, das eine kostengünstige Alternative zum bestehenden Teilnehmeranschluss darstellt. Derartige Effizienzvorteile drohen nun durch eine Verkomplizierung des Prozesses wieder rückgängig gemacht zu werden. Viele Unternehmen werden das Marketinginstrument Telefonwerbung erneut auf den Prüfstand stellen. Wird es eingeschränkt, werden die geringen Margen der Call Center weiter schrumpfen, so dass die Expansionsbewegung der Branche erheblich gedämpft wird", warnt VATM-Justiziar Ufer.

Der Grund für die Änderung des Telekommunikationsgesetzes beruhe auf einer Beschwerdequote von 1,5 Prozent der getätigten Umstellungen bei der Betreiberauswahl. "Bei 98,5 Prozent der Vorgänge arbeitet die Direktmarketing also zum Vorteil und zur Zufriedenheit der Verbraucher. Meiner Meinung nach sicherlich kein Anlass für eine solche einschneidende Gesetzesinitiative zum Nachteil der Branche", kritisiert Ufer. Zudem würde sich etwa die Hälfte der Beschwerden gegen die Deutsche Telekom richten.

"Wenn das Abschließen mündlicher Verträge generell zu einem Vabanque-Spiel für Call Center wird, ist eine ähnliche Massenentlassungsrunde absehbar wie bei der Zementierung des staatlichen Sportwettenmonopols", befürchtet Bernhard Steimel, Sprecher der Voice Days.

Es sei doch sehr verwunderlich, dass solche Initiativen von Politikern wie Verbraucherminister Peter Hauk aus Baden Württemberg kommen. "Das Musterländle fördert einen wirtschaftsfeindlichen Aktionismus und bremst einen Wachstumsmotor für den deutschen Arbeitsmarkt aus", moniert Steimel. (ne-na: ra)

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