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Schutz der privaten Sparer


Reform des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken: Was ändert sich 2025
Ab dem 1. Januar 2025 werden neue Obergrenzen für den Schutzumfang eingezogen



Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss. Mit der Reform von 2023 konzentriert sich der Einlagensicherungsfonds noch stärker auf seine Kernaufgabe: den Schutz der privaten Sparerinnen und Sparer. Dass diese sich auch in Zukunft keine Sorgen um ihre Einlagen machen müssen, ist und bleibt die oberste Maxime.

Neben Privatpersonen schützt der Einlagensicherungsfonds auch nichtfinanzielle Unternehmen, Stiftungen und karitative Einrichtungen. Hinzu kommen Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Einlagen zu schützen – wie etwa Sozialversicherungen. Unter den Schutz des Einlagensicherungsfonds fallen ausschließlich Einlagen, die sich auf Konten von Mitgliedsbanken in Deutschland befinden.

Was ändert sich ab 2025?
Ab dem 1. Januar 2025 werden neue Obergrenzen für den Schutzumfang eingezogen: Grenzen, die sich am tatsächlichen Schutzbedarf der Einleger orientieren. Diese Grenzen werden auch weiterhin um ein Vielfaches über der maximalen Entschädigungssumme der gesetzlichen Einlagensicherung in Deutschland (100.000 Euro) liegen, so dass sich für nahezu alle privaten Sparerinnen und Sparer durch diese Anpassung in den nichts ändert. Konkret wird der Schutzumfang wie folgt angepasst:

>> Ab dem 1. Januar 2025 sinkt die prozentuale Sicherungsgrenze für jedes Mitgliedsinstitut auf 8,75 Prozent der Eigenmittel.
>> Der Schutzumfang beträgt maximal 3 Millionen Euro für private Sparer und maximal 30 Millionen Euro für Unternehmen.
>> Ab 2030 beträgt der Schutzumfang für private Sparer dann bis maximal 1 Million Euro. Für Unternehmen bis zu 10 Millionen Euro.

Damit werden auch nach dem Jahr 2030 in Deutschland die Sicherungsgrenzen deutlich höher liegen als bei den Einlagensicherungen aller anderen europäischen Staaten. Durch die langen Übergangsphasen haben die Einlegerinnen und Einleger zudem ausreichend Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen.

Durch diese Reform werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Einlagensicherung der privaten Banken auch langfristig auf einem stabilen Fundament steht. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 22.11.24
Newsletterlauf: 24.02.25

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