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Bekämpfung der Schwarzarbeit


Auswirkungen für deutsche Staatsangehörige: Steuerverschärfungen in Dänemark
Ziel dieser Maßnahmen ist nach Auskunft der dänischen Finanzbehörde SKAT in Tondern, dass diese Zahlungen auf den Bankkonten dokumentiert und den Finanzbehörden nicht verschwiegen werden können


(18.07.12) - Seit dem 1. Juli gelten in Dänemark verschärfte Regelungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Diese Neuerungen sind zum Teil gravierend und haben auch Auswirkungen für deutsche Staatsangehörige.

Sybille Kujath von der Handwerkskammer Lübeck und Stephan Hübscher vom Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V. in Kiel weisen auf die Verpflichtung für Privatkunden hin, die in Dänemark Dienstleistungen von mehr als 10.000 DKK (ca. 1.350 Euro) beziehen: "Diese sind verpflichtend per Überweisung, per Kreditkarte oder durch Online-Banking zu bezahlen. Würde dennoch bar gezahlt, haftet dieser Kunde für etwaige nicht abgeführte dänische Steuern", sagte Hübscher.

Diese Zahlungsweise haben gleichfalls deutsche Unternehmen zu beachten, die in Dänemark die Erstattung der Umsatzsteuer (MOMS) aus gekauften Waren vornehmen möchten:

"Erwirbt z.B. der deutsche Bauhandwerker, der in Dänemark eine Baustelle unterhält, Baumaterialien in erheblichen Wert in Dänemark und bezahlt diese in bar, kann die enthaltene MOMS in Höhe von 25 Prozent des Bruttobetrages von der dänischen Steuerbehörde nicht erstattet werden", erläuterte Kujath.

Ziel dieser Maßnahmen ist nach Auskunft der dänischen Finanzbehörde SKAT in Tondern, dass diese Zahlungen auf den Bankkonten dokumentiert und den Finanzbehörden nicht verschwiegen werden können. Dazu ist festzustellen, dass es bei einigen deutschen steuerrechtlichen Regelungen ähnliche Verpflichtungen gibt.

Ferner informieren Kujath und Hübscher, dass die SKAT-Behörde Privatgrundstücke kontrollieren darf, sobald dort bestimmte Aktivitäten mit professionellem Charakter erkennbar werden. So kann ein in Dänemark tätiger deutscher Handwerker im Hinblick auf seine Registrierung in Dänemark oder auf die Erfüllung von Meldepflichten für seine Arbeitnehmer kontrolliert werden.

In diesem Zusammenhang verweisen die Fachleute ebenfalls auf die neu eingeführte Verpflichtung hin, dass sich in Dänemark arbeitende Personen an ihrem Arbeitsort auf Anforderung stets ausweisen können müssen. (Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: ra)

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