Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Autonomik für Industrie 4.0 & Recht


Tragen Techniker Mitverantwortung für Sabotageanfälligkeit?
Ein Roboter arbeitet mit einem Menschen zusammen und erzeugt ein Produkt, das sich als schadhaft herausstellt. Wie sieht hier die zivilrechtliche Haftung aus?

(04.02.15) - Das Konzept der umfassenden Vernetzung innerhalb von Industrie 4.0 wirft völlig neue Fragen nach dem rechtlichen Rahmen von intelligenten Maschinen und Systemen auf. Datenschutz und IT-Sicherheit spielen eine ebenso große Rolle wie Haftungsfragen bei Unfallszenarien.

Ein Roboter arbeitet mit einem Menschen zusammen und verletzt diesen. Wer haftet? Ein Roboter arbeitet mit einem Menschen zusammen und erzeugt ein Produkt, das sich als schadhaft herausstellt. Wie sieht hier die zivilrechtliche Haftung aus? Welche Rechtsfragen relevant werden können, wurde auf der Tagung "Rechtliche Herausforderungen in der Autonomik für Industrie 4.0" beim VDI/VDE-IT von Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik erörtert.

Lesen Sie zum Thema "IT-Security" auch: IT SecCity.de (www.itseccity.de)

"Im Kontext von Industrie 4.0 stellt sich auch häufig die Frage nach der IT-Sicherheit: Wird beispielsweise ein Unternehmen Opfer eines Spionage- oder Sabotageangriffs, ist nicht eindeutig, wer für den Schaden haftbar gemacht werden kann", erklärt Prof. Eric Hilgendorf, Rechtsexperte innerhalb der Begleitforschung zum BMWi-Technologieprogramm "Autonomik für Industrie 4.0" und Leiter der Forschungsstelle "RobotRecht" am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg. In das Produktionsnetzwerk ist unter Umständen eine große Zahl von Partnern – Zulieferer, Kunden, Logistikunternehmen und andere Dienstleister – eng eingebunden: Die bekannten Verfahren für den Aufbau und Betrieb von Sicherheitsmanagementsystemen, die sich bislang vor allem auf die Umsetzung in einer Organisation ausgerichtet haben, müssen entsprechend erweitert werden: Auch der Wartungstechniker einer externen Firma, der sich über einen Fernzugriff oder vor Ort per Laptop in eine Maschine einwählt, kann bei Missbrauch unter Umständen haftbar gemacht werden.

Anhand von typischen Fallkonstellationen wurden die unterschiedlichen Rechtsfragen innerhalb der Tagung diskutiert. Einen Schwerpunkt bildeten Rechtsfragen zum Arbeitnehmerdatenschutz: Intelligente Maschinen erfassen ständig Daten. "Hier muss genau abgewogen werden, welche Daten erhoben werden und was damit möglicherweise passieren kann, um entsprechende, rechtskonforme Lösungen zu finden", erklärt Hilgendorf.

Informationen zum Thema Recht und Industrie 4.0 finden Sie auf der Webseite:
http://autonomik40.de/Rechtliche Herausforderungen.php

Über Autonomik für Industrie 4.0:
Die Bundesregierung hat mit dem Zukunftsprojekt Industrie 4.0 einen neuen technologiepolitischen Schwerpunkt initiiert. Mit dem Technologieprogramm "Autonomik für Industrie 4.0" leistet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung dieses Vorhabens. 14 Projekte mit rund 100 Partnern aus Industrie und Wissenschaft haben sich für eine Förderung durch das BMWi qualifiziert. Das BMWi unterstützt die Projekte mit einem Fördervolumen von rund 40 Mio. Euro. Mit begleitenden Forschungsmaßnahmen werden zudem wichtige Querschnittsfragen zu IT-Sicherheit, Recht, Normen & Standards sowie Zukunft der Arbeit in Industrie 4.0 behandelt.
(BMWi: VDI/VDE-IT: ra)

VDI Verein Deutscher Ingenieure: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen