Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Anlageberatung unter die Lupe nehmen


Fehlsteuerungen in der Anlageberatung: ver.di und vzbv fordern effektivere Kontrollen und Sanktionen
Als habe es die Finanzkrise nicht gegeben: Die Bundesregierung müsse die Banken und deren Manager, also die tatsächlich Verantwortlichen ins Visier nehmen, nicht die abhängig beschäftigten Kundenberater


(09.02.11) - Ein konsequenteres Vorgehen gegen Fehlsteuerungen in der Anlageberatung fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). "Die Finanzaufsicht muss die Anlageberatung stärker unter die Lupe nehmen", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

ver.di-Bundesvorstandsmitglied Uwe Foullong fordert, bei Fehlberatungen nicht die Mitarbeiter, sondern die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. "Der massive Vertriebsdruck schadet Kunden und Beratern gleichermaßen", so Foullong.

Nach wie vor ist der provisionsorientierte Verkauf der Regelfall. Interne Vertriebsvorgaben führen dazu, dass Verbrauchern meist solche Produkte angepriesen werden, die die höchste Provision versprechen. Auch unnötige und sich immer wiederholende Empfehlungen zur Portfolio-Umschichtung sind die Folge enger Vertriebsvorgaben.

Auf diese Weise verlieren Anleger jährlich Milliardenbeträge. Wiederholt haben sich auch Bankberater über unzumutbare Arbeitsbedingungen beklagt, die eine hohe Beratungsqualität verhindern und einen "Verkauf auf Teufel komm raus" erzwingen.

"Beschwerden über mangelhafte Kundenberatungen gehören noch immer zu den Top-Themen in der Verbraucherberatung", moniert Billen. Man könnte den Eindruck gewinnen, als habe es die Finanzkrise nie gegeben. Politik und vor allem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müssten die Beratungsqualität sicherstellen und Fehlverhalten schärfer sanktionieren. Foullong: "Die Bundesregierung muss die Banken und deren Manager, also die tatsächlich Verantwortlichen ins Visier nehmen, nicht die abhängig beschäftigten Kundenberater."

Maßnahmen
Ein Hauptaugenmerk der Betriebskontrollen muss nach Ansicht von vzbv und ver.di auf den Vertriebsvorgaben liegen. Sie seien die eigentliche Ursache für Fehl- und Falschberatungen. Schon heute könne die BaFin massiv gegensteuern, Verhaltensregeln einfordern, Geldbußen verhängen und auch Vorstände abberufen. Sogar ein zeitweise generelles Verbot der Beratung zu Wertpapieren könnte sie aussprechen. "In welchem Umfang derartige Maßnahmen durch die BaFin veranlasst werden, bleibt verdeckt", fordern Billen und Foullong mehr Transparenz.

Schluss mit der Zersplitterung der Kontrollen
Damit Falsch- und Fehlberatung frühzeitig verhindert werden kann, plädieren ver.di und vzbv darüber hinaus einen Informantenschutz für Angestellte. Demnach sollen Berater, die den Eindruck haben, unter den Bedingungen der Vertriebsvorgaben keine angemessene Anlageberatung mehr anbieten zu können, sich "unerkannt" an die BaFin wenden können.

Ein Dorn im Auge sind den Organisationen nach wie vor die zersplitterten Kontrollstrukturen. "Wir brauchen eine einheitliche Regulierung und Beaufsichtigung für alle Finanzvermittler inklusive des grauen Kapitalmarktes", fordern Billen und Foullong. Im Gewerberecht habe die Aufsicht über Finanzvermittler nichts zu suchen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen