Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Urheberrecht nicht fit für das digitale Zeitalter


Verbraucherministerium Baden-Württemberg und vzbv legten Positionspapier zur Reform des Urheberrechts vor
Schutz geistigen Eigentums: Wesentlich ist dem Positionspapier zufolge das Recht auf Privatkopie, das als unabdingbares, vollwertiges Nutzerrecht gesetzlich verankert werden solle


(03.07.13) - Der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde und Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), haben eine Neuausrichtung des Urheberrechts gefordert. "Verbraucherinnen und Verbraucher können beim täglichen Umgang mit sozialen Medien unbewusst und ungewollt mit dem geltenden Urheberrecht in Konflikt geraten. Denn das Urheberrecht in seiner jetzigen Form ist nicht fit für das digitale Zeitalter. Deshalb müssen die legitimen Interessen der Verbraucher dringend als schutzwürdiges Gut im Urheberrecht verankert werden", sagte Bonde in Berlin.

Ein gemeinsames Positionspapier mit dem vzbv soll einen neuen Impuls setzen in der Diskussion um die Reform des Urheberrechts. "Wir stehen zum Schutz des geistigen Eigentums. Um aber einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer und den Interessen der Urheber und Rechteinhaber zu schaffen, muss sich das Urheberrecht für die Belange der Verbraucher öffnen", so Billen. Vorgestellt und diskutiert wird das Positionspapier bei einer Veranstaltung am Abend in Berlin. Mit der gemeinsamen Initiative wollen Verbraucherminister Bonde und vzbv-Vorstand Billen einen Anstoß geben, die Diskussion zwischen Politik, Urhebern und Verbrauchern rund um das Urheberrecht zu stärken. Zudem appellieren sie an die Bundesregierung, sich sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene für eine zügige Reform des Urheberrechts einzusetzen.

Realitäten des digitalen Zeitalters berücksichtigen – Nutzerinteressen stärken
Wesentlich ist dem Positionspapier zufolge das Recht auf Privatkopie, das als unabdingbares, vollwertiges Nutzerrecht gesetzlich verankert werden solle. "Wer zum Beispiel ein eBook kauft, muss davon eine Kopie zur privaten Nutzung anfertigen können. Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch AGB oder Kopierschutzsysteme eingeschränkt oder ausgeschlossen werden", sagte Billen. Daneben müsse das Urheberrecht an neue Kommunikationsformen angepasst werden. "Für Internetnutzer ist das Posten und Teilen von Inhalten im Internet alltäglich. Wenn dahinter keine kommerziellen Interessen stehen und damit auch keine Rechte der Urheber und Rechteinhaber beeinträchtigt werden, dann müssen solche mittlerweile üblichen Nutzungsformen im Urheberrecht erlaubt werden", forderte Verbraucherminister Bonde. Hierzu gehöre es auch, die sogenannte Kreativität der Masse zu ermöglichen, die beispielsweise durch Remixe, Mashups oder Collagen geprägt sei.

Digitale und analoge Güter gleichstellen
Einigkeit besteht beim Verbraucherminister und dem vzbv-Vorstand auch darin, dass die gegenwärtige Ungleichbehandlung von analogen und digitalen Gütern für Verbraucherinnen und Verbraucher unbefriedigend ist. "Dass Anbieter die Nutzung von digitalen Gütern nur an bestimmte Geräte oder Software binden und den Weiterverkauf untersagen, ist leider gängige Praxis. Für Verbraucher ist es aber nicht nachvollziehbar, warum es Unterschiede gibt und sie beispielsweise ein Buch weiterverkaufen oder verschenken dürfen, ein legal erworbenes eBook aber nicht", betonte Bonde. In diesem Sinne habe sich auch die Verbraucherschutzministerkonferenz auf Vorschlag Baden-Württembergs im Mai einstimmig für die Möglichkeit des Weiterverkaufs digitaler Güter ausgesprochen. Das begrüßte vzbv-Vorstand Billen und sagte: "Ein zeitgemäßes Urheberrecht muss umfassende Rechte auch für digitale Güter garantieren. Sie dürfen nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden.

Hintergrundinformationen
Am 6. Juni 2013 legten das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Positionspapier zur verbrauchergerechten Reform des Urheberrechts vor. Dieses wird bei einem Diskussionsabend mit Experten aus Politik, Medien, Recht und Kultur in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg in Berlin vorgestellt. Die Veranstaltung steht unter dem Motto "Urheberrecht 2.0 – Wo bleiben die Verbraucher?" (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen