Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Klare Regeln für regionale Lebensmittel


Lebensmittelkennzeichnung: Die Kriterien für Herkunft und Qualität seien bei staatlichen Landeszeichen teils mangelhaft
Eine Bewertung der Wirksamkeit der Kontrollsysteme sei kaum möglich, die Dokumentation der Kontrolle unübersichtlich und wenig transparent


(08.12.10) - Gesetzlich verbindliche Kriterien für die Regionalkennzeichnung von Lebensmitteln fordern die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Wie eine aktuelle Studie im Auftrag der Verbraucherzentralen zeige, sei nicht einmal bei den öffentlich mitfinanzierten Landesproprogrammen die regionale Herkunft der Produkte sichergestellt.

"In Schleswig-Holstein und Thüringen etwa müssen verarbeitete Produkte nur zur Hälfte aus Zutaten regionaler Herkunft bestehen", erläutert Hartmut König, Ernährungsexperte der Verbraucherzentrale Hessen. "Wir brauchen eindeutige, am besten einheitliche Vorgaben für die Regionalkennzeichnung".

Die von der Agrifood Consulting GmbH erstellte Studie "Transparenzerhebung der regionalen Landesprogramme" zeige auf, dass den staatlichen Länderzeichen unterschiedliche Kriterien zugrunde liegen. "Geprüfte Qualität Hessen", "Gesicherte Qualität Rheinland-Pfalz", "Ökoqualität Bayern" oder "Bewährte Qualität Sachsen" - derzeit gebe es 14 Länderzeichen in zehn Bundesländern, wobei die Zeichen in Brandenburg und Sachsen de facto nicht mehr genutzt würden.

Oftmals würden die Landeszeichen als "Qualitätsprogramme" bezeichnet, obwohl sie - neben der Herkunft - selten zusätzliche Qualitäten bieten würden. Meist werde nur der Marktstandard erfüllt. Aber auch bei der eigentlichen Kernaussage der Zeichen, der Herkunft, sei die Aussagekraft oftmals beschränkt, wie die Beispiele aus Schleswig-Holstein und Thüringen zeigten.

Auch fehlten, wie etwa in Hessen, oftmals eindeutige Angaben zu den Herkunftsanforderungen. Zudem seien die Kontrollen und Sanktionen sehr unterschiedlich geregelt und würden den Anforderungen einer unabhängigen Kontrolle häufig nicht gerecht. Eine Bewertung der Wirksamkeit der Kontrollsysteme sei kaum möglich, die Dokumentation der Kontrolle unübersichtlich und wenig transparent. "Aus Verbrauchersicht sind diese Lücken und Unterschiede weder nachvollziehbar noch wünschenswert", kritisiert Hartmut König.

Einheitliche rechtliche Regelung
Laut einer Umfrage des Forsa-Instituts achten 65 Prozent der Verbraucher beim Kauf ihrer Lebensmittel auf die regionale Herkunft. Häufig müssten sie für diese Produkte mehr bezahlen. Um Täuschungen und Irreführungen zu vermeiden und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung für regionale Lebensmittel zu ermöglichen, fordern Verbraucherzentralen und vzbv - analog zum Bio-Zeichen - einheitliche Kriterien und einen gesetzlichen Rahmen für die Regionalkennzeichnung von Lebensmitteln.

Dabei sei festzulegen, dass:

>> Herkunft und Qualitätsangaben klar definiert und geregelt werden,

>> aus der Produktkennzeichnung deutlich hervorgeht, welche Region gemeint ist, auf welche Produktionsschritte sich die regionale Kennzeichnung/Bewerbung bezieht und welche Bestandteile tatsächlich aus der beworbenen Region stammen,

>> Monoprodukte zu 100 Prozent aus der benannten Region kommen,

>> beworbene Qualitäten deutlich über dem gesetzlichen Standard liegen (zum Beispiel in den Bereichen Tierschutz, Klimaschutz, Ökostandard) und für Verbraucher eindeutig erkennbar sein,

>> die Regionalaussagen unabhängig kontrolliert, Missbrauch und Fehlverhalten sanktioniert werden,

>> nicht mehr genutzte Zeichen gelöscht werden, zum Beispiel in Internetdarstellungen oder Infoblättern.
(vzbv: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen