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Sammelklagen für Verbraucher erleichtern


Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Sammelklagenrecht: Musterverfahren könnten klären, ob Preiserhöhungen zulässig sind
Aktuell würden die Preiserhöhungen bei der Energieversorgung die Grenzen der Verbandsklagebefugnis deutlich machen


(18.01.11) - Effizientere Klagemöglichkeiten zur Durchsetzung von Verbraucherrechten fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Anlass ist ein Konsultationsprozess der EU zur europäischen Sammelklage, der voraussichtlich Ende Januar beginnt. "Wir brauchen die Möglichkeit, dass gleich gelagerte Fälle vor Gericht gebündelt entschieden werden", so Vorstand Gerd Billen. "Das entlastet die Justiz, reduziert Kosten und stärkt die Position der Verbraucher." Der vzbv ruft dazu auf, dieser Forderung mit einer persönlichen Mail an die EU-Kommission Nachdruck zu verleihen.

Ein Mailformular findet sich auf www.vzbv.de/sammelklage.

Aktuell machen etwa die Preiserhöhungen bei der Energieversorgung die Grenzen der Verbandsklagebefugnis deutlich. Kündigen Anbieter Preiserhöhungen an, können Verbraucherverbände nicht für die Verbraucher feststellen lassen, ob diese zulässig sind. Betroffene müssen zunächst unter Vorbehalt zahlen oder jeweils individuell klagen. Und das, obwohl es um eine Vielzahl gleichgelagerter Sachverhalte geht. Dies ist nicht nur aufwendig, es blockiert auch die Gerichte. Deshalb fordert der vzbv ein pragmatisches Musterfeststellungsverfahren. Damit ließe sich einmalig klären, ob eine Forderung grundsätzlich berechtigt ist.

Abschöpfung von Unrechtsgewinnen erleichtern
Handlungsbedarf besteht auch bei der Abschöpfung von Unrechtsgewinnen. Dieser Anspruch besteht seit 2004, ist aber so gestaltet, dass er unseriös agierende Unternehmen kaum abschreckt. Denn er greift nur, wenn sich eine Kausalität zwischen Wettbewerbsverstoß und Mehrerlös beweisen lässt. Zudem muss der Kläger den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen vorsätzlich wettbewerbswidrig gehandelt hat. Beides ist in der Praxis kaum möglich. Der Gesetzgeber sollte die Beweisführung deshalb erleichtern. "Unlautere Geschäftspraktiken dürfen sich nicht lohnen. Wer unredlich agiert, muss auch die damit erwirtschafteten Gewinne zurückführen", so Billen.

Entschädigungsmöglichkeiten der Verbraucher verbessern
Seit 1977 können Verbraucherverbände mit der AGB-Unterlassungsklage gegen verbraucherfeindliche Vertragsklauseln vorgehen. Das Problem: Ein erfolgreiches Unterlassungsurteil stärkt zwar die Position von betroffenen Kunden, zieht jedoch keinen direkten Erstattungsanspruch nach sich. Häufig geht es um Bagatellschäden, bei denen wegen des finanziellen Aufwandes einer Klage nur wenige Verbraucher aktiv werden. Die Folge: Unrechtsgewinne bleiben auch hier beim Unternehmen. "Bei unwirksamen Klauseln muss das Gericht auf Antrag anordnen können, dass die Betroffenen zu entschädigen sind", fordert Billen.

Recht durchsetzen, Verbraucherrechte stärken
Wenn Medien darüber berichten, dass durch ein Grundsatzurteil Rechte der Verbraucher gestärkt wurden, geht dies häufig auf Klagen des vzbv und der Verbraucherzentralen zurück. Im vergangenen Jahr leitete der vzbv insgesamt 339 neue Verfahren ein und erhob in 101 Fällen Klage. Allein 100 Abmahnungen entfallen auf irreführende Werbung mit Testurteilen der Stiftung Warentest. Ein Großteil der Verfahren betrifft außerdem Werbung im Internet. Auch Lebensmittelwerbung oder irreführende Flugpreiswerbung sind häufig Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfahren. Mehr als die Hälfte können außergerichtlich geregelt werden, indem Unternehmen Unterlassungserklärungen abgeben. Von den im vergangenen Jahr eingeleiteten Gerichtsverfahren wurden rund 80 Prozent ganz oder teilweise gewonnen.

Über die Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen kollektiver Rechtsdurchsetzung informiert die neue Broschüre "Recht durchsetzen, Verbraucherrechte stärken". Sie kann beim vzbv kostenlos bestellt werden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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