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Qualitätsprüfungsrichtlinie für Zahnärzte


vzbv: Zahnärzte gefährden Qualitätssicherung - Patientenvertretung kritisiert Entwurf der Zahnärzteschaft
Die Zahnärzte begründen ihren Vorstoß mit ihrer überraschenden Auslegung des § 299 SGB V - Der Paragraf regelt vor allem den Umgang mit Patientendaten in der hier nicht einschlägigen sektorübergreifenden Qualitätssicherung


(31.01.12) - Das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat erstmalig eine Qualitätsprüfungsrichtlinie für die zahnärztliche Versorgung in das Stellungnahmeverfahren geschickt. Jetzt sollen Bundeszahnärztekammer und Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) alternative Anträge beurteilen. Nach Auffassung der Patientenvertretung gefährdet der Entwurf der Zahnärzteschaft aber die gesamte Qualitätssicherung im vertragsärztlichen Bereich, die geringfügigen Abweichungen im Entwurf der Kassen können den Fehler nicht heilen.

Grundlage der Entscheidung waren im Wesentlichen zwei alternative Entwürfe. Die Zahnärzteschaft fordert, dass alle Patientendaten bereits in der Praxis pseudonomysiert werden.

Danach kann nicht mehr festgestellt werden, welche Unterlagen zu welchem Patienten gehören. Qualitätsprüfungen erfordern aber auch die Kontrolle, dass die vorgelegten Unterlagen
• zum zufällig ausgewählten Patienten gehören,
• vollständig sind und
• jeweils zu genau einem Patienten gehören.

Weil das bei einer Pseudonymisierung schon in der Zahnarztpraxis nicht mehr unabhängig prüfbar ist, will die Patientenvertretung das Verfahren der Kassenärztlichen Vereinigungen entsprechend auch bei Zahnärzten anwenden. Seit Jahrzehnten müssen Ärzte bei der Qualitätsprüfungskommission ihrer Kassenärztlichen Vereinigung die angeforderten Unterlagen den ärztlichen Prüfern unverschlüsselt vorlegen.

Die Zahnärzte begründen ihren Vorstoß mit ihrer überraschenden Auslegung des § 299 SGB V. Der Paragraf regelt vor allem den Umgang mit Patientendaten in der hier nicht einschlägigen sektorübergreifenden Qualitätssicherung. Sollte der Bundesdatenschützer sich allerdings jetzt diese Rechtsauffassung zu eigen machen, wären die seit langem erfolgreichen Verfahren im gesamten ambulanten Bereich plötzlich rechtswidrig. Statt die Versorgung von Patienten zu verbessern müssten sich die zuständigen Gremien langwierig mit der Reparatur längst beschlossener Richtlinien befassen.

"Eine Qualitätssicherung ohne effektive Prüfungen ist nutzlos und keinen Euro Versichertengeld wert", sagt Wolf-Dietrich Trenner, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Qualitätssicherung. "Das ist besonders enttäuschend weil die Patientenvertretung seit 2004 vergeblich auf Maßnahmen zur Verbesserung zahnärztlicher Qualität drängt." (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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