Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Agad empfiehlt Klausel zum Mindestlohngesetz


Mindestlohngesetz (MiLoG) enthält in § 13 den Verweis auf § 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Haftung des Unternehmers für von ihm beauftragte Sub- und Nachunternehmer - Regelung spricht nicht gerade für gesetzgeberische Qualität

(16.01.15) - Das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) enthält in § 13 den Verweis auf § 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, der entsprechend Anwendung findet. Darin ist die Haftung des Unternehmers für beauftragte Unternehmer normiert. "Gemeint ist damit die Haftung des Unternehmers für von ihm beauftragte Sub- und Nachunternehmer. Diese Regelung spricht nicht gerade für gesetzgeberische Qualität. Es ist nicht absehbar, wie die Rechtsprechung § 13 MiLoG auslegen wird", erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des Agad Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. in Essen.

Nach Ansicht des Agad-Hauptgeschäftsführers war die Haftung des Unternehmers für zu zahlende Mindestlöhne bei Dienstleistern, die er zur Erbringung einer eigenen Verpflichtung beauftragt, sicherlich nicht das gesetzgeberische Ziel. "Bedienen Sie sich zur Lieferung der von Ihnen gehandelten Waren eines fremden Frachtführers, sollen Sie notfalls dafür einstehen müssen, dass auch dieser Frachtführer seinen Mitarbeitern den Mindestlohn zahlt. Der Beschäftigte des Frachtführers kann sich dann bei zu geringen Löhnen wahlweise an den Frachtführer oder an Sie halten. Es war sicherlich nicht die Intention des Gesetzgebers, Sie auch für die Einhaltung der Mindestlöhne bei von Ihnen beauftragten Handwerkern zu verpflichten. Es ist nicht ersichtlich, warum sich ein Mitarbeiter eines Gartenbaubetriebes hinsichtlich des Mindestlohnes auch an Ihr Haus halten können sollte", erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug.

Dennoch empfiehlt der Agad den Unternehmen, als "Warnung" in alle Verträge mit Auftragnehmern, die zur Erbringung irgendwelcher Leistungen herangezogen werden sollen, eine entsprechende Klausel aufzunehmen, die der Agad seinen Mitgliedsfirmen zur Verfügung stellt.

"Damit kann zwar nicht die Haftung gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern ausgeschlossen werden, wohl aber Druck auf den Dienstleister erzeugt werden. Die Zukunft wird zeigen, wie die Rechtsprechung mit dieser weiteren Segnung der Großen Koalition umgeht", so der Agad-Hauptgeschäftsführer. (Agad: ra)

Agad: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Vorsicht vor Betrug bei Festgeldanlagen

    Wer auf der Suche nach attraktiven Tages- oder Festgeldanlagen ist, nutzt häufig eine Suchmaschinensuche oder ein Vergleichsportal im Internet. Doch hier heißt es, wachsam zu sein. Auch Unternehmensseiten wie Bankportale und Vergleichsportale können perfekt gefälscht sein.

  • Bestandteil der Investmentsteuer

    Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag. Daher wurde die Vorabpauschale erst wieder Anfang 2024 für das Vorjahr, also das Jahr 2023, erhoben. Doch was ist die Vorabpauschale und wie funktioniert sie? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • KI, Datenschutz & Datensicherheit

    Bevor Unternehmen generative KI einführen, sollten sie sich einige Fragen stellen, damit die neuen Dienste nicht den Datenschutz und die Datensicherheit gefährden. Forcepoint verrät, welche Fragen das sind. Die meisten Unternehmen haben den Mehrwert von generativer KI inzwischen erkannt und wollen entsprechende Dienste einführen, um ihre Mitarbeiter zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten.

  • Cybersicherheit & NIS2-Compliance

    Mit der neuen EU-Richtlinie für Cybersicherheit erweitert sich der Kreis der betroffenen Firmen von rund 2.000 Unternehmen auf geschätzte 30.000. Während sich Großbetriebe von ihren Rechtsabteilungen beraten lassen, sind viele Mittelständler auf sich gestellt - und verunsichert.

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen