Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Verdachtskündigung eines Auszubildenden


BAG: Verdachtskündigung auch im Berufsausbildungsverhältnis möglich
Zwar darf der Arbeitnehmer nicht bewusst irregeführt oder getäuscht werden. Es muss aber möglich bleiben, in einem Personalgespräch auch ein gewisses Überraschungsmoment nutzen zu können

(20.03.15) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 12.02.2015 die Verdachtskündigung eines Auszubildenden bestätigt. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vorgenommene Beweiswürdigung. Der Auszubildende hatte mit seiner Revision insbesondere versucht, das Anhörungsverfahren als nicht ordnungsgemäß anzugreifen. Das BAG stellte aber klar, dass es für die wirksame Anhörung des Klägers weder einer vorherigen Bekanntgabe des Gesprächsthemas noch eines Hinweises bezüglich der möglichen Kontaktierung einer Vertrauensperson bedurfte. Der AGAD - Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. in Essen begrüßt das Urteil des BAGs.

"Einige Instanzgerichte neigen inzwischen dazu, an die Anhörung ähnliche Anforderungen zu stellen wie an die staatsanwaltliche Vernehmung im Ermittlungsverfahren. Zwar darf der Arbeitnehmer nicht bewusst irregeführt oder getäuscht werden. Es muss aber möglich bleiben, in einem Personalgespräch auch ein gewisses Überraschungsmoment nutzen und die Reaktion des Arbeitnehmers darauf würdigen zu können", erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des Agad.

Der kurz vor Beendigung des ersten Lehrjahres stehende Auszubildende für den Ausbildungsberuf des Bankkaufmanns war mit der Öffnung von Nachttresor-Kassetten und dem Zählen des Geldes mittels Zählmaschine in der Filiale G. beauftragt worden. Durch die Zentralbank wurde für diesen Tag ein Kassenfehlbestand in Höhe von 500 Euro (10 50-Euro-Scheine) festgestellt. Nachdem die ausbildende Bank davon erfuhr, lud sie den Auszubildenden zu einem Personalgespräch, das von diesem mehrfach verschoben wurde. Ein Grund für das Personalgespräch war dem Auszubildenden nicht mitgeteilt worden. An diesem Personalgespräch nahmen neben dem Auszubildenden ein Vorstandsmitglied der Bank und der Ausbildungsleiter teil. In diesem Gespräch ging es zunächst um einen zuvor von dem Auszubildenden in der Geschäftsstelle D. verursachten Kassenfehlbetrag in Höhe von 50 Euro, den der Auszubildende einräumte. Danach wurde der Auszubildende zu einem weiteren Kassenfehlbetrag in der Filiale G. befragt.

Nach Vernehmung des Ausbildungsleiters in beiden Instanzen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.04.2013 – 2 Sa 490/12 –) stand fest, dass weder das Vorstandsmitglied noch der Ausbildungsleiter die fehlende Summe in der Filiale G. genannt hatten. Den Fehlbetrag von 500 Euro hatte der Auszubildende von sich aus ins Spiel gebracht und damit Täterwissen offenbart. (Agad: ra)

Agad: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Vorsicht vor Betrug bei Festgeldanlagen

    Wer auf der Suche nach attraktiven Tages- oder Festgeldanlagen ist, nutzt häufig eine Suchmaschinensuche oder ein Vergleichsportal im Internet. Doch hier heißt es, wachsam zu sein. Auch Unternehmensseiten wie Bankportale und Vergleichsportale können perfekt gefälscht sein.

  • Bestandteil der Investmentsteuer

    Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag. Daher wurde die Vorabpauschale erst wieder Anfang 2024 für das Vorjahr, also das Jahr 2023, erhoben. Doch was ist die Vorabpauschale und wie funktioniert sie? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • KI, Datenschutz & Datensicherheit

    Bevor Unternehmen generative KI einführen, sollten sie sich einige Fragen stellen, damit die neuen Dienste nicht den Datenschutz und die Datensicherheit gefährden. Forcepoint verrät, welche Fragen das sind. Die meisten Unternehmen haben den Mehrwert von generativer KI inzwischen erkannt und wollen entsprechende Dienste einführen, um ihre Mitarbeiter zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten.

  • Cybersicherheit & NIS2-Compliance

    Mit der neuen EU-Richtlinie für Cybersicherheit erweitert sich der Kreis der betroffenen Firmen von rund 2.000 Unternehmen auf geschätzte 30.000. Während sich Großbetriebe von ihren Rechtsabteilungen beraten lassen, sind viele Mittelständler auf sich gestellt - und verunsichert.

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen