Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Was ist erlaubt bei Facebook, Twitter und Co.?


Compliance-Regeln: Firmen sollten Mitarbeitern Orientierung im Web 2.0 geben
Bitkom veröffentlicht Tipps für "Social Media Guidelines" - Leitfaden gibt Beschäftigten und Unternehmen Hilfestellung im Web 2.0


(01.10.10) - Soziale Medien wie Xing, Facebook, Youtube, Twitter oder verschiedene Blogs und Internet-Foren bieten Unternehmen und ihren Mitarbeitern enorme Chancen, aber auch Risiken. Selbst wenn viele Firmen auf diesen Plattformen derzeit noch nicht aktiv sind, ihre Mitarbeiter sind privat längst dort. Auch wer privat in sozialen Netzwerken unterwegs ist, wird nicht selten in seiner Eigenschaft als Mitarbeiter eines Unternehmens wahrgenommen.

"Firmen sollten mit Hilfe von Social Media Guidelines ihren Mitarbeitern Orientierung geben. Sie sollten definieren, wie Beschäftigte mit Bezug auf ihren Arbeitgeber im Web 2.0 kommunizieren können", empfiehlt Bitkom-Vizepräsident Achim Berg.

Entsprechende Tipps zur Erstellung solcher Richtlinien hat der Bitkom erarbeitet. "Social Media Guidelines sind mehr als bloße Netiquette. Sie sind für eine erfolgreiche Unternehmenskommunikation unerlässlich", sagt Berg.

Die Richtlinien sollten die Mitarbeiter explizit darauf hinweisen, was gesetzlich zulässig und was verboten ist. Rechtlich unzulässig sind beispielsweise vorsätzlich geschäfts- oder rufschädigende Äußerungen, Drohungen oder Beleidigungen.

Die Grenze zu kritischen, aber noch von der Meinungsfreiheit gedeckten Aussagen ist allerdings fließend. Eine Abmahnung oder Kündigung kann das Unternehmen wegen kritischer Aussagen nicht aussprechen. Gleichzeitig ist es wichtig, den Mitarbeitern die Bedeutung ihrer Äußerungen in sozialen Medien für die Entwicklung des Unternehmens bewusst zu machen.

"Social Media Guidelines schützen einerseits sowohl das Unternehmen als auch die Mitarbeiter und helfen andererseits, das Potenzial sozialer Medien optimal auszuschöpfen", erläutert Berg den Nutzen für beide Seiten. Die genaue Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Unternehmen ab. Sie sollte abgestimmt sein auf die Unternehmenswerte, die Firmenkultur und das Markenbild und im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Im Idealfall bauen solche Richtlinien auf einer Social Media-Strategie und den damit verbundenen Zielen auf.

Die Publikation "Social Media Guidelines – Tipps für Unternehmen" steht auf der Bitkom-Website zum Download bereit. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Vorsicht vor Betrug bei Festgeldanlagen

    Wer auf der Suche nach attraktiven Tages- oder Festgeldanlagen ist, nutzt häufig eine Suchmaschinensuche oder ein Vergleichsportal im Internet. Doch hier heißt es, wachsam zu sein. Auch Unternehmensseiten wie Bankportale und Vergleichsportale können perfekt gefälscht sein.

  • Bestandteil der Investmentsteuer

    Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag. Daher wurde die Vorabpauschale erst wieder Anfang 2024 für das Vorjahr, also das Jahr 2023, erhoben. Doch was ist die Vorabpauschale und wie funktioniert sie? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • KI, Datenschutz & Datensicherheit

    Bevor Unternehmen generative KI einführen, sollten sie sich einige Fragen stellen, damit die neuen Dienste nicht den Datenschutz und die Datensicherheit gefährden. Forcepoint verrät, welche Fragen das sind. Die meisten Unternehmen haben den Mehrwert von generativer KI inzwischen erkannt und wollen entsprechende Dienste einführen, um ihre Mitarbeiter zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten.

  • Cybersicherheit & NIS2-Compliance

    Mit der neuen EU-Richtlinie für Cybersicherheit erweitert sich der Kreis der betroffenen Firmen von rund 2.000 Unternehmen auf geschätzte 30.000. Während sich Großbetriebe von ihren Rechtsabteilungen beraten lassen, sind viele Mittelständler auf sich gestellt - und verunsichert.

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen