Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Preis- und Leistungsverzeichnisse der Banken


Vergleichs-Websites für Zahlungskonten können sich künftig zertifizieren lassen
Transparenz durch festgelegte Kriterien insbesondere für Girokonten - Zertifizierte Websites sollen entgeltfrei zur Verfügung stehen



Wer ein Konto eröffnen will, hat die Qual der Wahl: Konditionen und Entgelte etwa für Kontoführung, Zahlungsaufträge oder Bargeldabhebungen sind oft unterschiedlich. Man kann schnell den Überblick verlieren. Bereits heute können Verbraucher anhand der Preis- und Leistungsverzeichnisse der Banken oder mittels im Internet angebotener Vergleiche die Kontenmodelle miteinander vergleichen. Künftig muss in jedem EU-Mitgliedstaat mindestens eine unabhängig betriebene Vergleichswebsite zur Verfügung stehen, die einen Vergleich nach vorgegebenen, klaren und objektiven Kriterien ermöglicht.

Was heißt das genau? Seit dem 31. Oktober 2018 gelten neue Regelungen, wonach sich Betreiber von Vergleichswebsites für Zahlungskonten zertifizieren lassen können. Für den Verbraucher ist diese Zertifizierung erkennbar an einem ausdrücklichen Hinweis und dem offiziellen Symbol. Zahlungskonten (also insbesondere Girokonten) müssen auf einer zertifizierten Website mindestens anhand der folgenden Kriterien verglichen werden:

>> Entgelte für die maßgeblichen Zahlungskontendienste,
>> Filialnetz,
>> Anzahl der Geldautomaten, die unentgeltlich für den Bargeldbezug genutzt werden können, und
>> Sollzinssatz bei eingeräumten Überziehungsmöglichkeiten (Dispo) und für geduldete Überziehungen.

Die Einführung der zertifizierten Vergleichswebsites ist der letzte Baustein des Maßnahmenpakets der EU-Zahlungskontenrichtlinie aus 2014, die mit dem Zahlungskontengesetz 2016 umgesetzt wurde. Insbesondere sind die gesetzlichen Regelungen zur Kontenwechselhilfe bereits gängige Praxis. Wer sich also nach Prüfung und Vergleich der Konditionen für einen Kontowechsel entscheidet, kann davon ausgehen, dass der Umzug zum neuen Anbieter schnell und problemlos vollzogen wird. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 02.11.18
Newsletterlauf: 07.12.18

Bundesverband deutscher Banken: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Vorsicht vor Betrug bei Festgeldanlagen

    Wer auf der Suche nach attraktiven Tages- oder Festgeldanlagen ist, nutzt häufig eine Suchmaschinensuche oder ein Vergleichsportal im Internet. Doch hier heißt es, wachsam zu sein. Auch Unternehmensseiten wie Bankportale und Vergleichsportale können perfekt gefälscht sein.

  • Bestandteil der Investmentsteuer

    Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag. Daher wurde die Vorabpauschale erst wieder Anfang 2024 für das Vorjahr, also das Jahr 2023, erhoben. Doch was ist die Vorabpauschale und wie funktioniert sie? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • KI, Datenschutz & Datensicherheit

    Bevor Unternehmen generative KI einführen, sollten sie sich einige Fragen stellen, damit die neuen Dienste nicht den Datenschutz und die Datensicherheit gefährden. Forcepoint verrät, welche Fragen das sind. Die meisten Unternehmen haben den Mehrwert von generativer KI inzwischen erkannt und wollen entsprechende Dienste einführen, um ihre Mitarbeiter zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten.

  • Cybersicherheit & NIS2-Compliance

    Mit der neuen EU-Richtlinie für Cybersicherheit erweitert sich der Kreis der betroffenen Firmen von rund 2.000 Unternehmen auf geschätzte 30.000. Während sich Großbetriebe von ihren Rechtsabteilungen beraten lassen, sind viele Mittelständler auf sich gestellt - und verunsichert.

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen