Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Haftungsgrenze sinkt auf maximal 50 Euro


Post von der Bank – was sich für Kunden im nächsten Jahr ändert
Ab 2018 neue europaweite Regeln für den Zahlungsverkehr - Änderung der Bedingungen für Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen und Online-Banking



In diesen Tagen bekommen Bankkunden einen Brief mit geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ihr Konto. Anlass sind neue, europaweit einheitliche Regeln für den Zahlungsverkehr, die ab dem 13. Januar 2018 auch in Deutschland gelten. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Haftungsgrenze sinkt auf maximal 50 Euro
Bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte oder der Online-Banking-PIN/TAN haftet der Kunde für entstandene Schäden derzeit bis zu einem Betrag von 150 Euro, solange er die Karte oder sein Online-Konto nicht gesperrt hat. Diese Haftungsgrenze sinkt auf 50 Euro. Lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Kunde auch weiterhin unbeschränkt.

Mehr Transparenz bei vorreservierten Kartenzahlungen
Viele Hotels und Autovermietungen reservieren bei Buchung oder Anmietung einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden. Ab kommendem Jahr muss der Karteninhaber dem vorher zustimmen. Erst dann ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend zu sperren.

Dienste im Online-Banking
Kunden können im Online-Banking Drittanbieter damit beauftragen, Zahlungen vorzunehmen oder Kontoinformationen abzurufen. Da diese Dienstleister nunmehr gesetzlich anerkannt sind und der Bankenaufsicht unterliegen, dürfen Kunden gegenüber diesen Diensten auch ihre PIN und TAN einsetzen.

Ab 2018 neue europaweite Regeln für den Zahlungsverkehr

Änderung der Bedingungen für Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen und Online-Banking
In diesen Tagen bekommen Bankkunden einen Brief mit geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ihr Konto. Anlass sind neue, europaweit einheitliche Regeln für den Zahlungsverkehr, die ab dem 13. Januar 2018 auch in Deutschland gelten. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Haftungsgrenze sinkt auf maximal 50 Euro
Bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte oder der Online-Banking-PIN/TAN haftet der Kunde für entstandene Schäden derzeit bis zu einem Betrag von 150 Euro, solange er die Karte oder sein Online-Konto nicht gesperrt hat. Diese Haftungsgrenze sinkt auf 50 Euro. Lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Kunde auch weiterhin unbeschränkt.

Mehr Transparenz bei vorreservierten Kartenzahlungen
Viele Hotels und Autovermietungen reservieren bei Buchung oder Anmietung einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden. Ab kommendem Jahr muss der Karteninhaber dem vorher zustimmen. Erst dann ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend zu sperren.

Dienste im Online-Banking
Kunden können im Online-Banking Drittanbieter damit beauftragen, Zahlungen vorzunehmen oder Kontoinformationen abzurufen. Da diese Dienstleister nunmehr gesetzlich anerkannt sind und der Bankenaufsicht unterliegen, dürfen Kunden gegenüber diesen Diensten auch ihre PIN und TAN einsetzen.
(Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 24.09.17
Home & Newsletterlauf: 06.11.17

Bundesverband deutscher Banken: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Vorsicht vor Betrug bei Festgeldanlagen

    Wer auf der Suche nach attraktiven Tages- oder Festgeldanlagen ist, nutzt häufig eine Suchmaschinensuche oder ein Vergleichsportal im Internet. Doch hier heißt es, wachsam zu sein. Auch Unternehmensseiten wie Bankportale und Vergleichsportale können perfekt gefälscht sein.

  • Bestandteil der Investmentsteuer

    Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag. Daher wurde die Vorabpauschale erst wieder Anfang 2024 für das Vorjahr, also das Jahr 2023, erhoben. Doch was ist die Vorabpauschale und wie funktioniert sie? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • KI, Datenschutz & Datensicherheit

    Bevor Unternehmen generative KI einführen, sollten sie sich einige Fragen stellen, damit die neuen Dienste nicht den Datenschutz und die Datensicherheit gefährden. Forcepoint verrät, welche Fragen das sind. Die meisten Unternehmen haben den Mehrwert von generativer KI inzwischen erkannt und wollen entsprechende Dienste einführen, um ihre Mitarbeiter zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten.

  • Cybersicherheit & NIS2-Compliance

    Mit der neuen EU-Richtlinie für Cybersicherheit erweitert sich der Kreis der betroffenen Firmen von rund 2.000 Unternehmen auf geschätzte 30.000. Während sich Großbetriebe von ihren Rechtsabteilungen beraten lassen, sind viele Mittelständler auf sich gestellt - und verunsichert.

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen