Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Kontoauszüge regelmäßig überprüfen


Verbraucher-Tipp: Wie kann ich eine Lastschrift rückgängig machen?
Bei ungeklärten Konto-Abbuchungen schnell Bank kontaktieren - Lastschriftrückgabe ohne Angabe von Gründen innerhalb von acht Wochen möglich



Jede zweite bargeldlose Zahlung in Deutschland ist eine Lastschrift. Im Schnitt sind es mehr als 300 Lastschriften pro Sekunde, die ausgeführt werden. Lastschriften sind besonders beliebt für regelmäßige Zahlungen - Miete, Strom oder der Beitrag fürs Fitnessstudio: viele regelmäßige Rechnungsbeträge werden vom Gläubiger (z.B. dem Vermieter) vom Konto abgebucht, wenn der Kunde dem Gläubiger hierfür vorab seine Einwilligung mit einem "SEPA-Lastschriftmandat" gegeben hat.

Was aber ist zu tun, wenn auf dem Kontoauszug eine Belastungsbuchung auftaucht, die man nicht veranlasst oder der man nicht zugestimmt hat? Generell gilt für ungeklärte Abbuchungen: man sollte sich umgehend an die Bank wenden, um den Sachverhalt zu klären. Liegt tatsächlich eine so genannte "nicht autorisierte" Zahlung vor, wird die Bank den Zahlungsbetrag dem Kunden erstatten. Deshalb ist es besonders wichtig, die Abbuchungen auf den Kontoauszügen regelmäßig zu überprüfen.

Für jede SEPA-Basis-Lastschrift gilt: Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen Erstattung verlangen. Bei von ihm nicht genehmigten Belastungen ist dies sogar innerhalb von 13 Monaten möglich. Besser ist es jedoch, nicht zu lange zu warten, sondern sich umgehend bei seinem Kreditinstitut zu melden. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 23.01.18
Home & Newsletterlauf: 26.02.18

Bundesverband deutscher Banken: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Vorsicht vor Betrug bei Festgeldanlagen

    Wer auf der Suche nach attraktiven Tages- oder Festgeldanlagen ist, nutzt häufig eine Suchmaschinensuche oder ein Vergleichsportal im Internet. Doch hier heißt es, wachsam zu sein. Auch Unternehmensseiten wie Bankportale und Vergleichsportale können perfekt gefälscht sein.

  • Bestandteil der Investmentsteuer

    Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag. Daher wurde die Vorabpauschale erst wieder Anfang 2024 für das Vorjahr, also das Jahr 2023, erhoben. Doch was ist die Vorabpauschale und wie funktioniert sie? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • KI, Datenschutz & Datensicherheit

    Bevor Unternehmen generative KI einführen, sollten sie sich einige Fragen stellen, damit die neuen Dienste nicht den Datenschutz und die Datensicherheit gefährden. Forcepoint verrät, welche Fragen das sind. Die meisten Unternehmen haben den Mehrwert von generativer KI inzwischen erkannt und wollen entsprechende Dienste einführen, um ihre Mitarbeiter zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten.

  • Cybersicherheit & NIS2-Compliance

    Mit der neuen EU-Richtlinie für Cybersicherheit erweitert sich der Kreis der betroffenen Firmen von rund 2.000 Unternehmen auf geschätzte 30.000. Während sich Großbetriebe von ihren Rechtsabteilungen beraten lassen, sind viele Mittelständler auf sich gestellt - und verunsichert.

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen