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Berechnung der Lohnsteuer mit "ElsterLohn II"


Lohnsteuerkarte: Die Karte hat fast ausgedient -Arbeitnehmer erhalten keine Lohnsteuerkarten mehr
Die Lohnsteuerkarte aus dem laufenden Jahr behält für 2011 ihre Gültigkeit - Arbeitgeber müssen die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zu Grunde legen


(18.11.10) - In diesem Jahr bleibt der Briefkasten leer: Steuerpflichtige erhalten keine neuen Lohnsteuerkarten von ihrer Kommune. Hintergrund ist die geplante Einführung eines rein elektronischen Verfahrens. Umgesetzt wird dieses "ElsterLohn II" genannte Verfahren zwar erst ab 2012, im Hinblick auf diese Umstellung werden aber bereits für das kommende Jahr keine "Pappkarten" mehr ausgegeben.

Die Lohnsteuerkarte aus dem laufenden Jahr behält für 2011 ihre Gültigkeit. Arbeitgeber müssen die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zu Grunde legen und dürfen die Karte für 2010 deshalb nicht wie bisher am Jahresende vernichten.

Arbeitnehmer müssen beachten, dass sie verpflichtet sind, inzwischen eingetretene Änderungen gegenüber den Angaben der alten Lohnsteuerkarte (etwa die Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge) durch das Finanzamt korrigieren zu lassen.

Mit der Umstellung auf ElsterLohn II wollen die Finanzbehörden die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt organisatorisch vereinfachen und beschleunigen. Ab 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten dazu in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt. Daraus können die Arbeitgeber sie dann abrufen. Durch diese Bereitstellung in elektronischer Form wird die bisher von den Gemeinden ausgestellte Lohnsteuerkarte in Papierform überflüssig. (Datev: ra)

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