Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

BGH erklärte Unwirksamkeit


Banken müssen Verbrauchern Bearbeitungsentgelte zurückzahlen – tun dies aber häufig nicht
Verbraucher sollten Verträge auf Gebühren überprüfen

(14.07.14) - Der Bundesgerichtshof entschied mit zwei Grundsatzurteilen vom 13.05.2014, Az.: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13, dass Bearbeitungsentgelte in Darlehensverträgen zwischen Kreditinstituten und Verbrauchern unzulässig sind. "Darlehensnehmer sollten daher ihre Kreditverträge überprüfen und zu Unrecht abverlangte Gebühren von den Banken zurückfordern", so Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Bearbeitungsgebühren von bis zu drei Prozent gefordert
Zahlreiche Banken stellten ihren Kunden Bearbeitungsgebühren in Höhe von bis zu drei Prozent des Nettodarlehensbetrages in Rechnung. Oft waren die entsprechenden Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute enthalten. Die Wirksamkeit solcher formularmäßiger Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen wurde durch die Gerichte in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt.

BGH erklärt Unwirksamkeit
Der Bundesgerichtshof stellte jetzt in seinen sorgfältig und gut begründeten Entscheidungen klar, dass Bearbeitungsgebühren der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht standhalten und daher unwirksam sind. Bei den streitigen Entgeltklauseln handelt es sich nach Auffassung des BGH um Preisnebenabreden, die mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar sind und den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

Anfallende Kosten für die Kreditbearbeitung hätten Banken nach dem gesetzlichen Leitbild durch den laufzeitabhängig bemessenen Zins zu decken. "Daneben können sie nach zutreffender Auffassung des Bankrechtssenats kein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt verlangen", erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann.

Verbraucher sollten daher ihre Darlehensverträge auf Bearbeitungsgebühren überprüfen und zu Unrecht vereinnahmte Entgelte zurückfordern. Einige Banken sind wegen der Grundsatzentscheidungen des BGH bereits abwicklungsbereit, andere Banken sträuben sich hingegen weiterhin. Gerade bei einer Inanspruchnahme mittels vorformulierter "Mustertexte" ist die Zahlungsmoral der Banken eher zurückhaltend.

Fachkundige Hilfe besser als "Mustertexte"
Sie bessert sich aber deutlich, sobald fachkundige Hilfe in Anspruch genommen wird. "Trotz einer zunächst ablehnenden Haltung der Banken konnten wir für unsere Mandanten generell außergerichtliche Regulierungen erreichen", berichten die erfahrenen Praktiker der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner. Nachdem einige Detailfragen zur Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren und zur Frage der Verjährung von Rückforderungsansprüchen höchstrichterlich noch nicht geklärt sind, empfiehlt es sich, einen im Bereich des Bankrechts versierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. (Dr. Hoffmann & Partner: ra)

Hoffmann & Partner Rechtsanwälte: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Vorsicht vor Betrug bei Festgeldanlagen

    Wer auf der Suche nach attraktiven Tages- oder Festgeldanlagen ist, nutzt häufig eine Suchmaschinensuche oder ein Vergleichsportal im Internet. Doch hier heißt es, wachsam zu sein. Auch Unternehmensseiten wie Bankportale und Vergleichsportale können perfekt gefälscht sein.

  • Bestandteil der Investmentsteuer

    Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag. Daher wurde die Vorabpauschale erst wieder Anfang 2024 für das Vorjahr, also das Jahr 2023, erhoben. Doch was ist die Vorabpauschale und wie funktioniert sie? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • KI, Datenschutz & Datensicherheit

    Bevor Unternehmen generative KI einführen, sollten sie sich einige Fragen stellen, damit die neuen Dienste nicht den Datenschutz und die Datensicherheit gefährden. Forcepoint verrät, welche Fragen das sind. Die meisten Unternehmen haben den Mehrwert von generativer KI inzwischen erkannt und wollen entsprechende Dienste einführen, um ihre Mitarbeiter zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten.

  • Cybersicherheit & NIS2-Compliance

    Mit der neuen EU-Richtlinie für Cybersicherheit erweitert sich der Kreis der betroffenen Firmen von rund 2.000 Unternehmen auf geschätzte 30.000. Während sich Großbetriebe von ihren Rechtsabteilungen beraten lassen, sind viele Mittelständler auf sich gestellt - und verunsichert.

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen