Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Ausforschung des Stellenbewerbers


Compliance im Arbeitsrecht: Tipps für die rechtssichere Vergabe von Arbeitsplätzen
Wie sie sich in Zeiten von AGG und neuem Arbeitnehmerdatenschutz die Personalabteilung rechtssicher durch ihr Tagesgeschäft manövriert


(20.10.10) - Für Personalchefs gewinnt die Frage, was sie alles nicht wissen dürfen, immer mehr an Bedeutung. Nachdem sie sich so langsam auf die Tücken des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) eingestellt haben, kommt nun das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit einer Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes auf sie zu. "Ein neuer Quell für Auseinandersetzungen", kommentiert Rechtsanwalt Manfred Becker von der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle in Bonn den Gesetzentwurf.

Ziel des Entwurfes ist es, eine umfassende Ausforschung des Stellenbewerbers zu verhindern. Nur noch die unbedingt für die Stellenbesetzung notwendigen Daten dürfen erhoben werden. "Selbst durch eine Einwilligung des Bewerbers oder durch eine weiterhin mögliche Betriebsvereinbarung können die gesetzlichen Schutzregeln nicht unterschritten werden", betont Arbeitsrechtler Becker.

Beispiel Eignungstests: Sie müssen sich künftig auf die Anforderungen der Tätigkeit beschränken. Beckers Tipp: "Das macht es sinnvoll, ein Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes zu erstellen, um eine objektiv notwendige Datenerhebung zu rechtfertigen. Außerdem muss der Kandidat in den Eignungstest nach Aufklärung über dessen Art und Umfang sowie in die Weitergabe des Ergebnisses an den Arbeitgeber eingewilligt haben."

Gleiches gilt auch für ärztliche Untersuchungen. Hier darf zudem nur noch mitgeteilt werden, ob der Beschäftigte für die zu besetzende Stelle geeignet ist. Die genaue ärztliche Diagnose bleibt für den Arbeitgeber geheim.

Für Personaler wird die Jobvergabe durch solche Regelungen immer schwieriger. Wie sie sich in Zeiten von AGG und neuem Arbeitnehmerdatenschutz rechtssicher durch ihr Tagesgeschäft manövrieren, zeigt Becker im Rahmen eines gemeinsamen Vortragsabends der Anwaltskanzlei Eimer Heuschmid Mehle und der Steuerkanzlei Hergenröther Kurka & Sozien (HFK) auf. Die Veranstaltung am 27. Oktober 2010 beginnt um 18 Uhr in den Räumen der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle).Sie ist öffentlich und kostenfrei.

Abgerundet wird der Vortragsabend durch HFK-Rechtsanwältin Franziska Büchel, die umsatz- und lohnsteuerliche Probleme bei der Reisekostenabrechnung erläutert, die durch die Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen entstanden sind. (Eimer Heuschmid Mehle: ra)

Eimer Heuschmid Mehle: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Vorsicht vor Betrug bei Festgeldanlagen

    Wer auf der Suche nach attraktiven Tages- oder Festgeldanlagen ist, nutzt häufig eine Suchmaschinensuche oder ein Vergleichsportal im Internet. Doch hier heißt es, wachsam zu sein. Auch Unternehmensseiten wie Bankportale und Vergleichsportale können perfekt gefälscht sein.

  • Bestandteil der Investmentsteuer

    Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag. Daher wurde die Vorabpauschale erst wieder Anfang 2024 für das Vorjahr, also das Jahr 2023, erhoben. Doch was ist die Vorabpauschale und wie funktioniert sie? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • KI, Datenschutz & Datensicherheit

    Bevor Unternehmen generative KI einführen, sollten sie sich einige Fragen stellen, damit die neuen Dienste nicht den Datenschutz und die Datensicherheit gefährden. Forcepoint verrät, welche Fragen das sind. Die meisten Unternehmen haben den Mehrwert von generativer KI inzwischen erkannt und wollen entsprechende Dienste einführen, um ihre Mitarbeiter zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten.

  • Cybersicherheit & NIS2-Compliance

    Mit der neuen EU-Richtlinie für Cybersicherheit erweitert sich der Kreis der betroffenen Firmen von rund 2.000 Unternehmen auf geschätzte 30.000. Während sich Großbetriebe von ihren Rechtsabteilungen beraten lassen, sind viele Mittelständler auf sich gestellt - und verunsichert.

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen