Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Jetzt gegen Wirtschaftskriminalität rüsten


Strafvorschriften gegen Wirtschaftskriminalität werden strenger: Was Unternehmer jetzt wissen müssen
Der geplante Gesetzesentwurf bezieht sich nicht nur auf kriminelle Handlungen wie Verstöße gegen Kartell- und Steuerrecht oder Bestechung und Korruption

(17.11.14) - Die SPD plant in den sozialdemokratisch geführten Bundesländern eine Verschärfung der Strafvorschriften gegen Wirtschaftskriminalität. Das sogenannte Verbandsstrafgesetzbuch soll noch diesen Herbst dem Bundestag vorgelegt werden. Bisher konnten bei gesetzeswidrigen Handlungen nur die verantwortlichen Personen strafrechtlich belangt werden, Unternehmen wurde lediglich eine Geldbuße auferlegt. Mit der Einführung des neuen Gesetzes müssen diese aber künftig auch schwere Konsequenzen fürchten, wenn sie kein geeignetes System zur Vorbeugung von wirtschaftskriminellen Handlungen nachweisen können.

Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Dr. Schumacher & Partner sieht daher Handlungsbedarf auf die Unternehmen zukommen: "Der geplante Gesetzesentwurf bringt den Mittelstand in Zugzwang. Nicht nur die eingehende Beschäftigung mit der Thematik, sondern vor allem die umgehende Einführung geeigneter Maßnahmen sind nun gefragt, um Sanktionen vorzubeugen", erklärt Heiner Röttger, Partner bei der Münsteraner Kanzlei.

Daher rät die Kanzlei vor allem zur Etablierung eines angemessenen Compliance-Systems. Da das geplante Gesetz vor allem die Rechtsformen der AG, GmbH, GmbH & Co. KG, KG und OHG betrifft, sollten diese so schnell wie möglich tätig werden. Denn die strafrechtlichen Konsequenzen sind umfangreich: Sie reichen von Maßnahmen mit geringen Folgen wie einer Verwarnung über hohe Geldbußen, die die Geschäftsfortführung gefährden könnten, bis hin zur Auflösung des Unternehmens in Wiederholungsfällen. "Das Strafmaß hängt auch hier wieder von der Schwere der Tat ab. Im Fall von Bagatellen oder bei Wiedergutmachung kann der Gesetzgeber eventuell von Konsequenzen absehen. Allerdings muss das betroffene Unternehmen dazu nachträglich ein Compliance-System einrichten und dessen Etablierung nachweisen" sagt Röttger.

Der geplante Gesetzesentwurf bezieht sich aber nicht nur auf eindeutig kriminelle Handlungen wie Verstöße gegen Kartell- und Steuerrecht oder Bestechung und Korruption. Auch die Missachtung von Rechtsvorschriften zu Export und Datenschutz, Produktsicherheit, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz fallen hierunter. (HLB Dr. Schumacher & Partner: ra)

HLB Dr. Schumacher & Partner: Kontakt & Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Vorsicht vor Betrug bei Festgeldanlagen

    Wer auf der Suche nach attraktiven Tages- oder Festgeldanlagen ist, nutzt häufig eine Suchmaschinensuche oder ein Vergleichsportal im Internet. Doch hier heißt es, wachsam zu sein. Auch Unternehmensseiten wie Bankportale und Vergleichsportale können perfekt gefälscht sein.

  • Bestandteil der Investmentsteuer

    Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag. Daher wurde die Vorabpauschale erst wieder Anfang 2024 für das Vorjahr, also das Jahr 2023, erhoben. Doch was ist die Vorabpauschale und wie funktioniert sie? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • KI, Datenschutz & Datensicherheit

    Bevor Unternehmen generative KI einführen, sollten sie sich einige Fragen stellen, damit die neuen Dienste nicht den Datenschutz und die Datensicherheit gefährden. Forcepoint verrät, welche Fragen das sind. Die meisten Unternehmen haben den Mehrwert von generativer KI inzwischen erkannt und wollen entsprechende Dienste einführen, um ihre Mitarbeiter zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten.

  • Cybersicherheit & NIS2-Compliance

    Mit der neuen EU-Richtlinie für Cybersicherheit erweitert sich der Kreis der betroffenen Firmen von rund 2.000 Unternehmen auf geschätzte 30.000. Während sich Großbetriebe von ihren Rechtsabteilungen beraten lassen, sind viele Mittelständler auf sich gestellt - und verunsichert.

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen