Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Externe Mitarbeiter beschäftigen - gewusst, wie


Gesetzesvorgaben betreffen IT-Dienstleister ebenso wie Putzhilfen
Unabhängig von der genauen Formulierung der Verträge gilt am Ende, ob der Auftraggeber mit direkten Weisungen Einfluss auf Angestellte und Arbeiter nimmt, sie komplett ins Unternehmen integriert und ihnen genau vorschreibt, wie, wann und mit welchen Mitteln sie ihre Arbeit erledigen

(23.11.15) - Für zahlreiche Firmen – egal ob Großunternehmen, Familienbetriebe oder Selbstständige – gehört der Einsatz externer Dienstleister zum täglichen Geschäft. Geregelt werden diese Einsätze über Werkverträge oder eine Arbeitnehmerüberlassung. Doch sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der eigentlichen Arbeitsorganisation vor Ort gibt es zahlreiche Vorschriften zu beachten, mahnt Rechtsanwalt Werner Dillerup von der Kanzlei Heyers Rechtsanwälte aus Osnabrück: "Der Tatbestand einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung stellt bereits eine Ordnungswidrigkeit dar und kann bei wiederholten Verstößen sogar zum Widerruf der Gewerbeerlaubnis führen."

Wann welcher Vertrag?
Überaus beliebt bei Unternehmen sind sogenannte Werkverträge. Fremdfirmen übernehmen dabei genau definierte Aufgabenbereiche wie beispielsweise Kantinenbetrieb, Reinigungsdienste, aber auch Marketing oder Messeorganisation und liefern das jeweils Vereinbarte in der bestellten Qualität. Rechtsanwalt Werner Dillerup dazu: "Wie viele Stunden und Mitarbeiter diese Fremdfirma dafür benötigt und weitere Details müssen den Auftraggeber nicht interessieren." Die Verantwortung für die Mitarbeiter liegt bei der Fremdfirma, die ihre Angestellten daher auch entsprechend vor Ort beaufsichtigen und anleiten muss. Angestellte des Auftraggebers besitzen außer in akuten Gefahrensituationen keinerlei Weisungsrecht.

Genau hier liegt der Unterschied zu einer Arbeitnehmerüberlassung, auch Leiharbeit genannt, bei der der Mitarbeiter zwar beim Verleiher angestellt, aber komplett dem Entleiher inklusive Weisungsrechten unterstellt ist. Der Entleiher gliedert ihn vollständig in den Betrieb ein, also fallen beim klassischen Leiharbeiter eigentlicher Arbeitgeber und Vertragsarbeitgeber auseinander.

Was bedeuten die Unterschiede in der Praxis?
"Widersprechen sich Vertragsgestaltung und tatsächliche Durchführung, sieht das Bundesarbeitsgericht Letztere als maßgeblich an", erklärt Rechtsanwalt Werner Dillerup. Dies bedeutet, dass aus einem Werkvertrag möglicherweise schnell verdeckte Leiharbeit wird und aus theoretischen Problemen schnell praktische Schwierigkeiten werden: beispielsweise bei versicherungsrechtlichen Fragen oder negativen Auswirkungen auf die Arbeitslöhne von Werkarbeitern.

Verstöße und Rechtsfolgen
Unabhängig von der genauen Formulierung der Verträge gilt am Ende, ob der Auftraggeber mit direkten Weisungen Einfluss auf Angestellte und Arbeiter nimmt, sie komplett ins Unternehmen integriert und ihnen genau vorschreibt, wie, wann und mit welchen Mitteln sie ihre Arbeit erledigen. Liegt dieser Fall vor, so haftet der Auftraggeber bei Forderungen nach dem Mindestlohn, Regressansprüchen von Unfallversicherungsträgern oder auch beim Straftatbestand der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen. "Frei nach dem Motto ‚Wer steuert, der haftet‘", schließt Rechtsanwalt Werner Dillerup. (Kanzlei Heyers Rechtsanwälte: ra)

Kanzlei Heyers Rechtsanwälte: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Vorsicht vor Betrug bei Festgeldanlagen

    Wer auf der Suche nach attraktiven Tages- oder Festgeldanlagen ist, nutzt häufig eine Suchmaschinensuche oder ein Vergleichsportal im Internet. Doch hier heißt es, wachsam zu sein. Auch Unternehmensseiten wie Bankportale und Vergleichsportale können perfekt gefälscht sein.

  • Bestandteil der Investmentsteuer

    Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag. Daher wurde die Vorabpauschale erst wieder Anfang 2024 für das Vorjahr, also das Jahr 2023, erhoben. Doch was ist die Vorabpauschale und wie funktioniert sie? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • KI, Datenschutz & Datensicherheit

    Bevor Unternehmen generative KI einführen, sollten sie sich einige Fragen stellen, damit die neuen Dienste nicht den Datenschutz und die Datensicherheit gefährden. Forcepoint verrät, welche Fragen das sind. Die meisten Unternehmen haben den Mehrwert von generativer KI inzwischen erkannt und wollen entsprechende Dienste einführen, um ihre Mitarbeiter zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten.

  • Cybersicherheit & NIS2-Compliance

    Mit der neuen EU-Richtlinie für Cybersicherheit erweitert sich der Kreis der betroffenen Firmen von rund 2.000 Unternehmen auf geschätzte 30.000. Während sich Großbetriebe von ihren Rechtsabteilungen beraten lassen, sind viele Mittelständler auf sich gestellt - und verunsichert.

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen