Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Aufwendungen im Krankheitsfall


Steueränderungen 2012: Krankheitskosten werden weiterhin nur mit Nachweis anerkannt
Grundsätzlich muss eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers vorliegen

(14.06.12) - Als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird der Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall als außergewöhnliche Belastung gesetzlich definiert und löst die bisherigen Verwaltungsregelungen (R33.4 Abs. 1 Einkommensteuerrichtlinien) ab. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen,weist darauf hin, dass es drei Arten des Nachweises von Aufwendungen im Krankheitsfall gibt, die vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Kauf medizinischer Hilfsmittel ausgestellt sein müssen:

"Grundsätzlich muss eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers vorliegen. Bei besonderen Maßnahmen wie Kuren, psychotherapeutische Behandlungen, medizinische Hilfsmittel, die als Gebrauchsgegenstände anzusehen sind oder wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden ist ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung notwendig. Bei Besuchsfahrten zu einem für längere Zeit in einem Krankenhaus liegenden Ehegatten oder Kind muss eine Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes vorliegen. Das gilt für alle noch offenen Fälle", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Beim Kindergeld kommt es durch den Wegfall der Einkommensüberprüfung zum Verzicht auf die Überprüfung der Einkommensgrenze (8.400,00 Euro) bei volljährigen Kindern: Die Erwerbstätigkeit bleibt nur noch bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung eines Kindes außer Betracht. In drei Fällen kann das volljährige Kind jedoch einer schädlichen Erwerbstätigkeit nachgehen: Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung und einem ersten Studium, in einer Übergangszeit (§ 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG) oder wenn die Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann (§ 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG). Unschädlich sind eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden, ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis und ein Ein-Euro-Job. (Inkrafttreten: 01.01.2012). (Roland Franz & Partner: ra)

Roland Franz & Partner: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Vorsicht vor Betrug bei Festgeldanlagen

    Wer auf der Suche nach attraktiven Tages- oder Festgeldanlagen ist, nutzt häufig eine Suchmaschinensuche oder ein Vergleichsportal im Internet. Doch hier heißt es, wachsam zu sein. Auch Unternehmensseiten wie Bankportale und Vergleichsportale können perfekt gefälscht sein.

  • Bestandteil der Investmentsteuer

    Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag. Daher wurde die Vorabpauschale erst wieder Anfang 2024 für das Vorjahr, also das Jahr 2023, erhoben. Doch was ist die Vorabpauschale und wie funktioniert sie? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • KI, Datenschutz & Datensicherheit

    Bevor Unternehmen generative KI einführen, sollten sie sich einige Fragen stellen, damit die neuen Dienste nicht den Datenschutz und die Datensicherheit gefährden. Forcepoint verrät, welche Fragen das sind. Die meisten Unternehmen haben den Mehrwert von generativer KI inzwischen erkannt und wollen entsprechende Dienste einführen, um ihre Mitarbeiter zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten.

  • Cybersicherheit & NIS2-Compliance

    Mit der neuen EU-Richtlinie für Cybersicherheit erweitert sich der Kreis der betroffenen Firmen von rund 2.000 Unternehmen auf geschätzte 30.000. Während sich Großbetriebe von ihren Rechtsabteilungen beraten lassen, sind viele Mittelständler auf sich gestellt - und verunsichert.

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen