Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Datenschutz: Betriebe müssen künftig umdenken


Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO schafft neue Situation
TÜV SÜD DSI: Rechtliche Regelungen für Auftragsdatenverarbeitung



Werden personenbezogene Daten im Auftrag für ein anderes Unternehmen verarbeitet, spricht das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von der Auftragsdatenverarbeitung. Es verpflichtet den Auftraggeber, einen Vertrag mit dem Dienstleister zu schließen und diesen regelmäßig und wiederholt hinsichtlich der getroffenen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz zu prüfen. Die Ergebnisse des Datenschutzindikators (DSI) von TÜV SÜD und LMU München zeigen aber, dass 41 Prozent der Befragten keine entsprechenden Verträge abgeschlossen haben und nur gut ein Drittel (36 Prozent) regelmäßig kontrolliert, ob ihre externen Dienstleister die Datenschutzpflichten einhalten.

Mit der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung ("EU-DSGVO") müssen Betriebe künftig umdenken, da aus der bekannten Auftragsdatenverarbeitung die "Auftragsverarbeitung" wird. Viele der bisher gültigen Anforderungen finden sich auch in der neuen Gesetzgebung wieder, neu ist aber die ausdrückliche Forderung nach Garantien auf Seiten des Dienstleisters, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen durchgeführt werden. Zudem kann der bislang schriftlich abzuschließende Vertrag zukünftig auch elektronisch geschlossen werden. Der gesetzliche Anforderungskatalog an inhaltliche Regelungen fordert dabei über das bisherige Maß in Deutschland hinausgehende inhaltliche Absprachen.

Die EU-DSGVO schafft daneben eine "neue Form" der arbeitsteiligen Zusammenarbeit zweier verantwortlicher Stellen. Zukünftig können zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke und die Mittel zur Verarbeitung festlegen und sind dann gemeinsam Verantwortliche. Die Vereinbarung muss in transparenter Form erfolgen und Auskunft darüber geben, welche verantwortliche Stelle welche Aufgabe hat. Dabei muss vor allem auf die Informationspflichten sowie die Rechte der betroffenen Endkunden eingegangen werden.
Unternehmen sollten vor diesem Hintergrund die bestehenden Verträge überprüfen und an die neuen Anforderungen anpassen. Vielleicht stellt auch die gemeinschaftliche Zusammenarbeit die für beide Seiten bessere Alternative dar. Auf Nummer sicher gehen Unternehmen mit ihren Dienstleistern für die Auftragsverarbeitung, wenn sie sich an Zertifikaten wie "TÜV SÜD Zertifizierte Auftragsdatenverarbeitung" orientieren. Damit weisen Betriebe nach, dass ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz geeignet und angemessen sind. (TÜV SÜD: ra)

eingetragen: 03.01.17
Home & Newsletterlauf: 24.01.17

TÜV Süd: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Vorsicht vor Betrug bei Festgeldanlagen

    Wer auf der Suche nach attraktiven Tages- oder Festgeldanlagen ist, nutzt häufig eine Suchmaschinensuche oder ein Vergleichsportal im Internet. Doch hier heißt es, wachsam zu sein. Auch Unternehmensseiten wie Bankportale und Vergleichsportale können perfekt gefälscht sein.

  • Bestandteil der Investmentsteuer

    Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag. Daher wurde die Vorabpauschale erst wieder Anfang 2024 für das Vorjahr, also das Jahr 2023, erhoben. Doch was ist die Vorabpauschale und wie funktioniert sie? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • KI, Datenschutz & Datensicherheit

    Bevor Unternehmen generative KI einführen, sollten sie sich einige Fragen stellen, damit die neuen Dienste nicht den Datenschutz und die Datensicherheit gefährden. Forcepoint verrät, welche Fragen das sind. Die meisten Unternehmen haben den Mehrwert von generativer KI inzwischen erkannt und wollen entsprechende Dienste einführen, um ihre Mitarbeiter zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten.

  • Cybersicherheit & NIS2-Compliance

    Mit der neuen EU-Richtlinie für Cybersicherheit erweitert sich der Kreis der betroffenen Firmen von rund 2.000 Unternehmen auf geschätzte 30.000. Während sich Großbetriebe von ihren Rechtsabteilungen beraten lassen, sind viele Mittelständler auf sich gestellt - und verunsichert.

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen