Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Energiefolgekosten verständlich darstellen


Energielabel ist ab 2015 auch im Online-Handel Pflicht
Bislang reichte es im Online-Handel aus, einzelne technische Informationen wie die Energieeffizienzklasse oder Geräuschemissionen von Haushaltsgeräten anzugeben

(13.01.15) - Neue gesetzliche Regelungen sollen Verbrauchern ab dem 1. Januar 2015 erleichtern, sich beim Kauf von Haushaltsgeräten im Internet über den Stromverbrauch zu informieren. So wird das Energielabel, das bislang nur für den Einzelhandel galt, ab 2015 auch im Online-Handel Pflicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßen die Neuregelung, äußern aber Zweifel an der Umsetzung. In ihrem gemeinsamen Projekt "MarktChecker" wollen sie prüfen, ob die neuen Bestimmungen tatsächlich im Sinne der Verbraucher und der Umwelt eingehalten werden.

Das Energielabel gibt Informationen zum Stromverbrauch und anderen Produkteigenschaften wie Lärm oder Wasserverbrauch und ist damit eine wichtige Verbraucherinformation. "Die Bedeutung des Internethandels nimmt auch für den Kauf von Elektrogeräten zu. Es ist sinnvoll, dass das Energielabel auch bei Haushaltsgeräten wie Fernsehern, Kühlschränken, Waschmaschinen oder Lampen vorhanden sein muss", sagt Marion Jungbluth, Teamleiterin Energie und Mobilität beim vzbv.

Vertrauen in Siegel und Produkte stärken
Bislang reichte es im Online-Handel aus, einzelne technische Informationen wie die Energieeffizienzklasse oder Geräuschemissionen von Haushaltsgeräten anzugeben. Bei Stichproben hatte MarktChecker jedoch im Frühjahr 2014 erhebliche Mängel festgestellt: Elf von 20 geprüften Online-Handelsplattformen hatten Produkte nicht korrekt gekennzeichnet. Anfang 2015 will MarktChecker prüfen, wie die neue Kennzeichnungspflicht beim Energielabel eingehalten wird. "Marktüberwachung ist wichtig, um das Vertrauen der Verbraucher in die Siegel und Produkte zu stärken. Wenn am Ende A draufsteht, aber nicht A drin ist, ist der Verbraucher enttäuscht und das Label umsonst", so Jungbluth.

Energiefolgekosten verständlich darstellen
Über die Farbskala des Energielabels können Verbraucher jetzt auch im Internet leicht erkennen, wie effizient ein Produkt ist. "Das Energielabel ist essenziell, um die Geräteeffizienz und den Stromverbrauch transparent zu machen und es hat seinen Nutzen bereits bewiesen", sagt Robert Pörschmann, Energieeffizienz-Experte vom BUND. Allerdings fordern Umwelt- und Verbraucherschutzverbände schon seit längerer Zeit, die Energieverbrauchsinformationen rund um das Label verständlicher zu gestalten. So werde der Jahresdurchnittsverbrauch in Kilowattstunden angegeben. Nicht jeder Verbraucher könne diese Information in Stromkosten umrechnen und auf das eigene Nutzerverhalten übertragen. "Es braucht zusätzliche Instrumente, durch die Verbraucher leichter erkennen können, welche Kosten auf sie zukommen, wenn sie ein Produkt nutzen. Händler haben viele Möglichkeiten, die Energiefolgekosten von Produkten für Kunden verständlich darzustellen. Indem Händler einfache Energievergleichsrechner oder Apps bereitstellen, können sie und den Service für Verbraucher deutlich verbessern", so Pörschmann.

Über das Projekt "MarktChecker"
"MarktChecker" ist die deutsche Kampagne des EU-Projekts "MarketWatch" und wird durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) getragen. Insgesamt haben sich 16 zivilgesellschaftliche Organisationen aus ganz Deutschland zusammengeschlossen. Das Projekt soll helfen, das volle Energieeinsparpotenzial von Energielabel und Ökodesign auszuschöpfen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Vorsicht vor Betrug bei Festgeldanlagen

    Wer auf der Suche nach attraktiven Tages- oder Festgeldanlagen ist, nutzt häufig eine Suchmaschinensuche oder ein Vergleichsportal im Internet. Doch hier heißt es, wachsam zu sein. Auch Unternehmensseiten wie Bankportale und Vergleichsportale können perfekt gefälscht sein.

  • Bestandteil der Investmentsteuer

    Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag. Daher wurde die Vorabpauschale erst wieder Anfang 2024 für das Vorjahr, also das Jahr 2023, erhoben. Doch was ist die Vorabpauschale und wie funktioniert sie? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • KI, Datenschutz & Datensicherheit

    Bevor Unternehmen generative KI einführen, sollten sie sich einige Fragen stellen, damit die neuen Dienste nicht den Datenschutz und die Datensicherheit gefährden. Forcepoint verrät, welche Fragen das sind. Die meisten Unternehmen haben den Mehrwert von generativer KI inzwischen erkannt und wollen entsprechende Dienste einführen, um ihre Mitarbeiter zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten.

  • Cybersicherheit & NIS2-Compliance

    Mit der neuen EU-Richtlinie für Cybersicherheit erweitert sich der Kreis der betroffenen Firmen von rund 2.000 Unternehmen auf geschätzte 30.000. Während sich Großbetriebe von ihren Rechtsabteilungen beraten lassen, sind viele Mittelständler auf sich gestellt - und verunsichert.

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen