Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
Telekommunikationswirtschaft appelliert gemeinsam an den Gesetzgeber: Gerade noch vertretbarer Kompromiss bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen
"Wir wehren uns gegen völlig überzogene Forderungen": Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen darf nicht auf Kosten der Grundrechte gehen
(26.05.08) - Der ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V, der BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e. V., der BVDW Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V., die Initiative Europäischer Netzbetreiber EIN, der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. appellieren anlässlich der Verabschiedung des "Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" durch den Bundesrat eindringlich an den Gesetzgeber, noch viel weiter gehenden Forderungen der Musik- und Filmindustrie eine Absage zu erteilen.
Mit dem Durchsetzungsgesetz sei ein gerade noch vertretbarer Kompromiss bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen gefunden worden. Die Rechteinhaber stellen diesen mit einseitigen Forderungen nach einer zwangsweisen Stilllegung von Internetzugängen als Reaktion auf mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes wieder in Frage. Dies würde nicht nur massive Grundrechtseingriffe bedeuten, sondern zugleich auch der wirtschaftlichen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien Schaden zufügen. Und genau auf diese ITK-Entwicklung sei die Ökonomie am Standort Deutschland existenziell angewiesen.
Dazu Oliver Süme sagt, Vorstand Recht und Regulierung von eco: "Der von der Musik- und Filmindustrie plakativ erhobene Vorwurf an die Provider, sie würden von Urheberrechtsverletzungen profitieren, ist ebenso falsch wie der Pauschalverdacht gegen 40 Millionen Internet-Nutzer, die das World Wide Web weit überwiegend legal nutzen. Messungen an den zentralen deutschen Internet-Knoten haben ergeben, dass die Behauptungen der Musikindustrie über den Umfang illegaler Tauschbörsennutzung nicht stimmen können. Wir wehren uns gegen völlig überzogene Forderungen wie zum Beispiel die zwangsweise Stilllegung von Internet-Anschlüssen, von denen aus mutmaßlich Urheberrechtsverletzungen begangen wurden."
Dazu Malini Nanda, Leiterin Recht und Politik von IEN: "Die Musik- und Filmindustrie fordert, in Deutschland nach dem Vorbild französischer Pläne, ein System zur Sanktionierung von Internetnutzern zu schaffen, denen im Fall wiederholter Urheberrechtsverletzungen der Internetanschluss entzogen werden soll. Das Europaparlament hat erst am 10. April 2008 diesen Ansatz in seiner Entschließung zur europäischen Kulturwirtschaft ausdrücklich als 'im Widerspruch zu den bürgerlichen Freiheiten und den Menschenrechten sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit' stehend abgelehnt. So wenig wir Rechtsverletzungen im Internet hinnehmen können – ein rechtswidriger Eingriff in die Grundrechte kann nicht die Lösung sein!"
Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des BREKO ergänzt: "In der Informationsgesellschaft gehört der Zugang zum Internet für viele Menschen zur unverzichtbaren Grundversorgung, ohne die gesellschaftliche Teilhabe und vielfach auch die Berufsausübung nicht mehr möglich ist. Bei Triple-Play-Anschlüssen wären von einer Netzsperre auch Fernsehen und Telefon betroffen. Das ist unverhältnismäßig, insbesondere auch deshalb, weil der Anschlussinhaber vielfach gar nicht der Rechtsverletzer ist."
Dazu VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner: "Die von uns repräsentierten Unternehmen stellen eine für Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbare Infrastruktur zur Verfügung. Sie sind für Urheberrechtsverletzungen im Internet weder verantwortlich, noch haben sie im Internetmassenverkehr auch nur den Hauch einer Chance zu beurteilen, wo die Grenze zwischen erlaubten und unerlaubten Handeln ihrer Kunden jeweils genau verläuft. Es ist legitim, dass die Musikbranche versucht, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Dies darf aber nicht mit allen Mitteln geschehen – insbesondere, wenn es sich um einen so wichtigen und letztlich auch grundrechtlich geschützten Bereich wie das Internet handelt. "
ANGA-Geschäftsführer Peter Charissé: "Die pauschalen Forderungen der Musik- und Filmindustrie lassen jegliches Augenmaß vermissen. Sie sind ein weiterer Beleg für die Tendenz, dass die Interessen der Infrastruktur- und Netzbetreiber zunehmend unter die Räder geraten. Im deutschen Urheberrecht besteht schon heute eine Schieflage zu Gunsten der Rechteinhaber, die nicht weiter verstärkt werden darf. Es bedarf vielmehr eines fairen Ausgleichs, der auch die Belange der Telekommunikationsanbieter angemessen berücksichtigt."
BVDW-Justiziar Gerd M. Fuchs kritisiert, dass die Musikindustrie versucht, den bisher bestehenden ausgewogenen Rechtsrahmen zu Lasten der betroffenen Wirtschaft zu verändern und damit massiv in Grundrechte und Geschäftsmodelle eingreift. "Hier wird mittels nicht nachvollziehbarer Behauptungen der Versuch unternommen, zugunsten der Rechteinhaber massive Eingriffe in geschützte Grundrechte von Internetnutzern und Unternehmen gesetzlich zu normieren. Dies aber setzt alle Internetnutzer unter einen Generalverdacht und belastet zudem die Internetwirtschaft immens. Dies kann nicht im Sinne einer ausgewogenen und praktikablen Gesetzesnovellierung sein."
(eco: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>