Scheinbeteiligung bei Lieferkettengesetz


Nur 6,5 Stunden Rückmeldefrist: Scheinbeteiligung bei Lieferkettengesetz
Hauruckverfahren wird das Sorgfaltspflichtengesetz schnell und ohne ausreichende Beteiligung im Kabinett diskutiert




Die Debatte zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz) läuft seit Jahren. Nun liegt endlich ein Referentenentwurf auf dem Tisch. Doch statt einen umfassenden Beteiligungsprozess zu ermöglichen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Transparency Deutschland und den weiteren Stakeholdern das Gesetz zugeschickt – verbunden mit der Rückmeldefrist für die Einreichung einer Stellungnahme am selben Tag um 19 Uhr.

Dazu erklärt Helena Peltonen-Gassmann, stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Wir sagen: So geht es nicht! Die Einbindung von Zivilgesellschaft und Verbänden liefert wichtige inhaltliche Anregungen und ermöglicht es, Meinungen und Expertise aus Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft einzuholen und darf nicht unter die Räder kommen.

Eine Rückmeldefrist von sechseinhalb Stunden zur Einreichung einer Stellungnahme für ein solch wichtiges, umfangreiches und komplexes Gesetz ist untragbar. Der Prozess ist damit weder fair noch transparent! Finanziell und personell stark aufgestellte Verbände haben vielleicht noch die Möglichkeit, so kurzfristig zu reagieren. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die oft auf ehrenamtlicher Arbeit beruhen, können sich bei solch einer Kurzfristigkeit nicht angemessen beteiligen. Der demokratische Prozess wird so untergraben.”

Durch dieses Hauruckverfahren wird das Sorgfaltspflichtengesetz voraussichtlich schnell und ohne ausreichende Beteiligung im Kabinett diskutiert, obwohl grundlegende Aspekte wie eine umfassende Berücksichtigung von Korruptionsprävention und -bekämpfung nicht ausreichend im vorliegenden Entwurf enthalten sind. (Transparency: ra)

eingetragen: 10.02.21
Newsletterlauf: 26.04.21

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