Datenschutz in der digitalen Welt


Datenschutzerklärungen: Fast alle Internetnutzer halten die Texte für nicht verständlich und zu lang
Internetnutzer winken Datenschutzerklärungen durch - Gesetzgebung sollte einfache und kurze Erklärungen ermöglichen

(06.10.15) - Vier von fünf (79 Prozent) Internetnutzern in Deutschland stimmen den Datenschutzerklärungen von Online-Diensten zu, ohne sie wirklich verstanden zu haben. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. Online-Dienste müssen gemäß Datenschutzgesetz ihre Nutzer mit einer Datenschutzerklärung informieren und von ihnen die Einwilligung für die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum einholen. Laut Umfrage halten neun von zehn Internetnutzern (90 Prozent) die Erklärungen von Online-Diensten zum Datenschutz für unverständlich. Fast genauso viele (86 Prozent) finden diese zu lang. Gut die Hälfte (56 Prozent) sagt, dass sie aus ihrer Sicht überflüssige Informationen enthalten. Diese Einschätzungen ziehen sich durch alle Altersgruppen.

"Die meisten Nutzer von Online-Diensten sind mit den langen und unverständlichen Datenschutzerklärungen überfordert", sagt Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Vertrauen und Sicherheit. "Allerdings sind die Anbieter daran allenfalls zum Teil schuld. Grund für die Art und den Umfang der Texte sind vor allem rechtliche Vorgaben." In Zukunft müsse es Ziel der Gesetzgebung sein, übersichtliche und knappe Datenschutzerklärungen zu ermöglichen. So sollten keine ausufernden Vorgaben zur Menge und Form der anzuzeigenden Informationen gemacht und berücksichtigt werden, dass viele Inhalte heute auf kleineren Bildschirmen von Smartphones gelesen werden. Aktuell wird auf EU-Ebene mit der Datenschutzverordnung ein neuer Ordnungsrahmen für das Datenschutzrecht in Europa entworfen.

Methodik: Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.009 Internetnutzer in Deutschland ab 14 Jahren befragt. Die Fragestellungen lauteten: "Ich stimme vielen Datenschutzerklärungen zu, ohne sie wirklich verstanden zu haben", "Die Datenschutzerklärungen von Online-Diensten sind in der Regel unverständlich", "Die Datenschutzerklärungen von Online-Diensten sind in der Regel zu lang" (Antworten: stimme voll zu / stimme eher zu).
(Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Studien

  • Detaillierte Einblicke in die Gehaltsstrukturen

    APSCo (Association of Professional Staffing Companies) Deutschland veröffentlicht den ersten umfassenden Gehaltscheck für die Staffing-Branche und schafft damit eine wichtige Grundlage für mehr Gehaltstransparenz. Die Ergebnisse unterstützen Staffing-Unternehmen in ihrer Vorbereitung auf die bevorstehenden Anforderungen der EU-Richtlinie zur Gehaltstransparenz, die ab 2026 verpflichtend wird.

  • Gute Bedingungen für GenAI-Anwendungen

    Ein Großteil der weltweiten KI-Investitionen fließt in den Finanzsektor. 2023 wurden in der Branche 87 Milliarden US-Dollar in KI investiert - deutlich mehr als im Gesundheitswesen (76 Milliarden) oder in der Telekommunikations- und Medienbranche (75 Milliarden).

  • 9 Prozent der Unternehmen nutzen generative KI

    Die deutsche Wirtschaft nimmt bei Künstlicher Intelligenz Fahrt auf. Erstmals beschäftigt sich mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Unternehmen mit KI. Jedes fünfte Unternehmen (20 Prozent) nutzt bereits KI. Vor einem Jahr waren es erst 15 Prozent, 2022 nur 9 Prozent. Mehr als jedes Dritte (37 Prozent) plant oder diskutiert derzeit den KI-Einsatz, nach 28 Prozent 2023 und 25 Prozent 2022.

  • Studie zu Lieferkettengesetzen

    Für neun von zehn Unternehmen in Deutschland ist Personalmangel die größte Hürde bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Das zeigt eine neue Studie der EQS Group in Zusammenarbeit mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach. Während Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich nur ein geringes Risiko für LkSG-Verstöße sehen, schätzen sie dieses bei ihren mittelbaren Lieferanten deutlich höher ein.

  • Unternehmen evaluieren Krisenmanagementpläne

    Das Business Continuity Institute (BCI) hat seinen aktuellen Crisis Management Report 2024 veröffentlicht. Untersucht wurde der globalen Status des Krisenmanagements im vergangenen Jahr. Der von F24 gesponserte Report stützt sich auf Umfragen und strukturierte Interviews mit leitenden Resilienz-Experten und ermöglicht dadurch detaillierte Einblicke in den aktuellen Stand des Krisenmanagements.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen