Angebot von Echtzeitüberweisungen


Deutsche Kreditwirtschaft sieht weitere Regulierung von Echtzeitzahlungen kritisch
Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft ist grundsätzlich kein Marktversagen erkennbar



Die Europäische Kommission hat einen legislativen Vorschlag zu verschiedenen Facetten bei Echtzeitüberweisungen vorgelegt. Unter anderem soll es in Zukunft eine gesetzliche Verpflichtung zum Angebot von Echtzeitüberweisungen geben, was zu Lasten der Standardüberweisung und weiterer Zahlungsformen geht. Die in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammengeschlossenen Verbände der Banken und Sparkassen sehen die vorliegenden Regulierungsvorschläge kritisch.

Damit würde ein tiefgreifender und nicht sachgerechter Markteingriff sowohl bei Produktangeboten als auch bei etablierten Marktpreisbildungsmechanismen erfolgen. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft ist jedoch grundsätzlich kein Marktversagen zu erkennen, welches einen regulatorischen Eingriff rechtfertigt.

Bereits heute bieten nahezu alle Banken und Sparkassen in Deutschland, die Zahlungskonten führen, ihren Kunden Zahlungen mittels Echtzeitüberweisungen (sogenannte "Instant Payments") an. Aktuell nehmen über 1.200 Banken und Sparkassen aus Deutschland an dem EU-weiten Verfahren teil. Die Echtzeitüberweisung ist bereits erfolgreich als ein neuer Standard neben der etablierten Standardüberweisung in einem marktgetriebenen Umsetzungsprozess etabliert und wird von den Kunden aktiv genutzt. Mit dieser durchgängigen Verbreitung gehören die deutschen Kreditinstitute zur Spitzengruppe in Europa.

Die Echtzeitüberweisungen werden sukzessive auch für Kunden in Deutschland immer attraktiver. Neben der einfachen Nutzung im Online-Banking oder in Banking-Apps ist die Echtzeit-Überweisung auch ein wichtiges Element, um Verbrauchern weitere Zahlungsformen anzubieten. Hierbei entsprechen diese Angebote den gewohnten und bekannten Kundenschutzniveaus bei Überweisungen.

Inwieweit nun die Vorschläge der Europäischen Kommission zu verschiedenen Facetten bei Echtzeitüberweisungen die bisherige marktgetriebene positive Entwicklung unterstützen wird, stellt die DK in Frage. Eine gesetzgeberische Bevorzugung von Echtzeitüberweisungen zu Lasten der Standardüberweisung oder weiterer Zahlungsformen läuft einmal mehr Gefahr, Fehlanreize entgegen den tatsächlichen Kundenbedürfnissen zu setzen. Produktanforderungen sollten sich marktgetrieben entwickeln und nicht durch den Gesetzgeber vorgegeben werden. Im Rahmen des nun begonnen Gesetzgebungsverfahrens müssen Gesichtspunkte wie etwa steigenden Kosten bei der Zahlungsabwicklung oder Betrugsrisiken genauer analysiert werden. Die DK wird sich in diesen Prozess aktiv einbringen. (Deutsche Kreditwirtschaft: ra)

eingetragen: 13.11.22
Newsletterlauf: 19.01.23

Deutsche Kreditwirtschaft: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Regeln zum "exekutiven Fußabdruck" einhalten

    Das neue Medizinforschungsgesetz (MFG) wurde laut Angaben von Transparency möglicherweise zugunsten der Pharmaindustrie angepasst - und zwar entsprechend der Forderung des amerikanischen Pharmakonzerns Eli Lilly. Transparency verweist auf Recherchen eines Teams von Investigate Europe, Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR und interne Dokumente aus dem Bundesgesundheitsministerium, die diesen ungeheuerlichen Verdacht nahelegen sollen.

  • Elektronische Rechnungen

    Esker, Anbieterin von KI-gesteuerten Prozessautomatisierungslösungen für die Bereiche Finanzen, Einkauf und Kundenservice, gab bekannt, dass das Unternehmen offiziell von der französischen Generaldirektion für öffentliche Finanzen (Direction Générale des Finances Publiques, DGFiP) als Partner-Digitalisierungsplattform (Plateforme de Dématérialisation Partenaire, PDP) für elektronische Rechnungen registriert wurde.

  • ESG mit Esker

    Nachhaltigkeit steht in der Politik weiter weit oben auf der Prioritätenliste. Die Europäische Union verabschiedete Ende 2022 neue Gesetze zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die die bestehenden Regelungen für Konzerne Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf weitere Unternehmen und mit neuen Rahmenbedingungen erweitern.

  • Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB

    Ingram Micro hat ihren Environmental, Social and Governance (ESG)-Report für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht, der Einblicke in wichtige ESG-Themen wie die Verringerung der Kohlenstoffemissionen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie Vielfalt, Gerechtigkeit, Integration und Zugehörigkeit (Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB) und Unternehmensführung bietet.

  • Hashthink Technologies steigt als Gesellschafter

    Das deutsche Legal/RegTech Startup LEX AI GmbH und der Kanadische KI- und Daten- Spezialist Hashthink Technologies Inc. kooperieren bei der Entwicklung und Globalisierung der "LEX AI"-SaaS-Plattform.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen