Checkliste: 22 Fragen zu E-Mail-Marketing & Recht


Datenschutz und rechtliche Sicherheit werden für Unternehmen zu wichtigen Faktoren im Marketing
Gesetzliche Compliance-Vorschriften reglementieren den kommerziellen Einsatz von E-Mails

(11.11.11) - "Datenschutz und Rechtssicherheit im Online Marketing ist zunehmend ein wichtiges Thema in den Medien und der Öffentlichkeit. Datenschutzfragen können heute über Fall und Untergang eines Business-Modells entscheiden", sagt Dr. Fabian Niemann, Anwalt bei der renommierten Kanzlei Bird&Bird.

Datenschutz und rechtliche Sicherheit werden für Unternehmen zu wichtigen Faktoren im Marketing. So reglementieren gesetzliche Vorschriften beispielsweise den kommerziellen Einsatz von E-Mails. Dies verlangt von E-Mail Versendern ein rechtlich korrektes und vor allem bewusstes Vorgehen. Der E-CRM-Anbieter artegic und die renommierte Kanzlei Bird&Bird haben nun eine kostenfreie Checkliste veröffentlicht, die Online-Marketing-Spezialisten helfen soll, 22 wichtige Rechtsfragen zu klären und damit die rechtlichen Risiken zu minimieren.

Die Checkliste behandelt grundsätzliche Themen, wie das korrekte Vorgehen im Opt-In Prozess, die Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Quellen, Werbung in Transaktions- und Servicemails, ebenso aber auch aktuelle Fragen, wie der Datenschutz in Social Media, die Analyse von Nutzerverhalten oder die Frage ob eine Text-Variante von E-Mails Pflicht ist. Gerade in diesen Spezialthemen sorgt der rechtliche Rahmen immer wieder für Unsicherheit. Rechtsfragen zu Marketing in Social Media Einer der Punkte, die die Checkliste klärt, ist die Frage ob und wie man Social Media Kontakte für das Marketing nutzen kann. Es erscheint reizvoll, diesen Kontakten – beispielsweise Facebook Freunden – auch E-Mails oder Messages zu schicken.

Zwar gibt es zur geschäftlichen Kommunikation (Werbung etc.) innerhalb sozialer Netzwerke noch keine gesicherte Rechtsprechung oder Meinung in der juristischen Literatur. Es dürfte aber relativ eindeutig sein, dass hier auch ähnliche Gesetzesregelungen gelten wie im E-Mail-Marketing. Denn das einschlägige Gesetz (UWG) spricht nicht von "E-Mails", sondern von "elektronischer Post". Dazu gehören auch Messages auf Facebook und ähnlichen Diensten. Auch auf die Frage, ob man seine eigenen Daten um die Kontaktdaten aus Social Networks anreichern darf, gibt die Checkliste Auskunft.

Inhaltsverzeichnis der Checkliste:
1. An wen darf ich Marketing E-Mails und Newsletter versenden?
2. Wie funktioniert eine Einwilligung zum E-Mail Marketing?
3. Was muss eine Datenschutzbelehrung enthalten?
4. Welche Daten darf ich erheben?
5. Wie lässt sich die Einwilligung des Empfängers rechtssicher nachweisen?
6. Was ist mit postalischen oder telefonischen Einwilligungen?
7. Sind Anmelde-Links für weitere Abos aus einer E-Mail heraus eine ausreichende Einwilligung?
8. Darf ich Adressen mit Opt-In kaufen und anschreiben?
9. Darf ich meine Bestands-Kontakte einmalig anschreiben, um nach einem Opt-In zu fragen?
10. Darf ich in meinem E-Mail Marketing Werbung für Dritte – z.B. Partner oder Tochterunternehmen – verschicken?
11. Wie lange sind Einwilligungen gültig?
12. Darf man Zustimmungen zum Newsletter durch Gewinnspiele oder Rabatte fördern?
13. Wie muss eine Abmeldefunktion aussehen?
14. Muss ich von Service-E-Mails auch eine Abmeldefunktion anbieten?
15. Welche Daten darf ich aus der Analyse der Nutzung erheben?
16. Dürfen alle vorhandenen Daten zum Kunden – auch aus verschiedenen Quellen – zusammen geführt werden?
17. Muss ich Newsletter und Marketing E-Mails als Werbung kennzeichnen?
18. Muss jede E-Mail ein Impressum beinhalten?
19. Muss jede E-Mail auch eine alternative Textdarstellung (Multi-Part) beinhalten?
20. Darf ich in Service- und Transaktions-E-Mails werben?
21. Darf ich meinen Kontakten aus Social Networks E-Mails oder Messages schicken?
22. Darf ich die Daten meiner Kontakte aus Social Networks herunterladen und damit meine Daten anreichern?
(artegic: ra)


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