Vectoring auf der Zielgeraden


Bundesverband Breitbandkommunikation begrüßt wichtige Impulse der EU-Kommission zum Bestandsschutz beim Vectoring
Breko-Präsident Ralf Kleint. "Es wäre sehr wünschenswert, wenn die Bundesnetzagentur den Hinweisen der Kommission ebenso offen begegnet und durch deren Umsetzung auch für einen ausreichenden Bestandsschutz sorgt"

(23.09.13) - Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko e.V.) unterstützt die Vorschläge der EU-Kommission, den Bestandsschutz mit dem Vorliegen eines Ersatzprodukts zeitlich zu verknüpfen. Die Brüsseler Behörde hatte kürzlich ihre Stellungnahme zum Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Dabei griff die Kommission unter anderem die Forderung des Breko auf, den Bestandsschutz auf alle Investitionen auszudehnen, die bis zur Verfügbarkeit des beim Vectoring als Ersatz für die physikalische Entbündelung von der Telekom anzubietenden Bitstromprodukts von den Wettbewerbern getätigt werden.

Nach Angaben der Telekom wird ein derartiges Bitstromprodukt aber frühestens 2016 zur Verfügung stehen, nachdem der Ex-Monopolist die hierzu im NGA-Forum der Bundesnetzagentur gemeinsam entwickelte Standardisierung Ende 2012 überraschend aufgekündigt hatte.

Der aktuelle Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur sieht demgegenüber für solche Gebiete, in denen die Telekom mit einer parallelen Festnetzinfrastruktur, z. B. der Kabelnetzbetreiber, im Wettbewerb steht und Vectoring einsetzen möchte, eine Kündigungsmöglichkeit des Ex-Monopolisten bereits dann vor, wenn der Wettbewerber die VDSL-Leitung erst nach der kurz bevorstehenden formalen Veröffentlichung der Regulierungsverfügung bei der Telekom bestellt hat. Zwischen dem Zeitpunkt, bis zu dem ein Bestandsschutz gewährt würde und der Standardisierung des ersatzweise anzubietenden Bitstromprodukts würden danach mindestens zweieinhalb bis drei Jahre liegen, in denen eine erhebliche Investitionsunsicherheit zulasten der Wettbewerber bestünde.

Die EU-Kommission hat sich vor diesem Hintergrund dafür ausgesprochen, den Bestandsschutz und den qualifizierten Bitstromzugang zeitlich zu synchronisieren und alle Investitionen der Wettbewerber von der Kündigungsmöglichkeit auszunehmen, die bis zur Einführung des Bitstromprodukts getätigt worden sind.

"Die Beschlusskammer hat im Vectoring-Verfahren eine technisch, rechtlich und ökonomisch komplexe Thematik zügig und gründlich aufgearbeitet und schließlich im Dialog mit den Marktteilnehmern für den Fall des Erstausbaus eines Gebietes eine interessengerechte Lösung gefunden", resümiert Breko-Präsident Ralf Kleint. "Es wäre sehr wünschenswert, wenn die Bundesnetzagentur den Hinweisen der Kommission ebenso offen begegnet und durch deren Umsetzung auch für einen ausreichenden Bestandsschutz sorgt. Dies würde nicht nur zur notwendigen Investitionssicherheit beitragen, sondern dazu führen, dass Wettbewerber Investitionsentscheidungen in den VDSL-Ausbau vorziehen und so das Ausbautempo noch einmal deutlich beschleunigen." Mangels der heute noch nicht marktreif verfügbaren Vectoring-fähigen Endgeräte, mache es auch aus der technologischen Perspektive Sinn, die marktgetriebenen Investitionen abzusichern. (Breko: ra)

Breko: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Regeln zum "exekutiven Fußabdruck" einhalten

    Das neue Medizinforschungsgesetz (MFG) wurde laut Angaben von Transparency möglicherweise zugunsten der Pharmaindustrie angepasst - und zwar entsprechend der Forderung des amerikanischen Pharmakonzerns Eli Lilly. Transparency verweist auf Recherchen eines Teams von Investigate Europe, Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR und interne Dokumente aus dem Bundesgesundheitsministerium, die diesen ungeheuerlichen Verdacht nahelegen sollen.

  • Elektronische Rechnungen

    Esker, Anbieterin von KI-gesteuerten Prozessautomatisierungslösungen für die Bereiche Finanzen, Einkauf und Kundenservice, gab bekannt, dass das Unternehmen offiziell von der französischen Generaldirektion für öffentliche Finanzen (Direction Générale des Finances Publiques, DGFiP) als Partner-Digitalisierungsplattform (Plateforme de Dématérialisation Partenaire, PDP) für elektronische Rechnungen registriert wurde.

  • ESG mit Esker

    Nachhaltigkeit steht in der Politik weiter weit oben auf der Prioritätenliste. Die Europäische Union verabschiedete Ende 2022 neue Gesetze zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die die bestehenden Regelungen für Konzerne Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf weitere Unternehmen und mit neuen Rahmenbedingungen erweitern.

  • Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB

    Ingram Micro hat ihren Environmental, Social and Governance (ESG)-Report für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht, der Einblicke in wichtige ESG-Themen wie die Verringerung der Kohlenstoffemissionen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie Vielfalt, Gerechtigkeit, Integration und Zugehörigkeit (Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB) und Unternehmensführung bietet.

  • Hashthink Technologies steigt als Gesellschafter

    Das deutsche Legal/RegTech Startup LEX AI GmbH und der Kanadische KI- und Daten- Spezialist Hashthink Technologies Inc. kooperieren bei der Entwicklung und Globalisierung der "LEX AI"-SaaS-Plattform.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen