Bundessteuerberaterkammer begrüßt Entlastungen beim handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahren Die BStBK hat diese Novellierung maßgeblich initiiert
(02.08.13) - Der Deutsche Bundestag hat am 27. Juni 2013 die Neuregelung des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens beschlossen. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat diese Novellierung maßgeblich initiiert. Sie erreichte, dass das Ordnungsgeld von pauschal 2.500,00 Euro für kleinste Kapitalgesellschaften auf 500,00 Euro und für kleine Kapitalgesellschaften auf 1.000,00 Euro herabgesetzt wird, sofern die Kapitalgesellschaften ihren Pflichten zur Offenlegung der Bilanzen nach Ablauf der Frist, wenn auch verspätet, nachkommen.
Die BStBK begrüßt die explizite Regelung im Handelsgesetzbuch, die den Unternehmen zudem bei einem unverschuldeten Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht. Für Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Justiz zur Stärkung der Rechtssicherheit wird außerdem eine zweite gerichtliche Instanz eingerichtet.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit rund 91.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses. (BStBK: ra)
BStBK: Kontakt und Steckbrief
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Das neue Medizinforschungsgesetz (MFG) wurde laut Angaben von Transparency möglicherweise zugunsten der Pharmaindustrie angepasst - und zwar entsprechend der Forderung des amerikanischen Pharmakonzerns Eli Lilly. Transparency verweist auf Recherchen eines Teams von Investigate Europe, Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR und interne Dokumente aus dem Bundesgesundheitsministerium, die diesen ungeheuerlichen Verdacht nahelegen sollen.
Esker, Anbieterin von KI-gesteuerten Prozessautomatisierungslösungen für die Bereiche Finanzen, Einkauf und Kundenservice, gab bekannt, dass das Unternehmen offiziell von der französischen Generaldirektion für öffentliche Finanzen (Direction Générale des Finances Publiques, DGFiP) als Partner-Digitalisierungsplattform (Plateforme de Dématérialisation Partenaire, PDP) für elektronische Rechnungen registriert wurde.
Nachhaltigkeit steht in der Politik weiter weit oben auf der Prioritätenliste. Die Europäische Union verabschiedete Ende 2022 neue Gesetze zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die die bestehenden Regelungen für Konzerne Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf weitere Unternehmen und mit neuen Rahmenbedingungen erweitern.
Ingram Micro hat ihren Environmental, Social and Governance (ESG)-Report für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht, der Einblicke in wichtige ESG-Themen wie die Verringerung der Kohlenstoffemissionen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie Vielfalt, Gerechtigkeit, Integration und Zugehörigkeit (Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB) und Unternehmensführung bietet.
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