"Offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen"


Deutsche Post DHL kündigt Klage gegen Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission an
Post-Chef Frank Appel: "EU-Entscheidung entbehrt jeglicher Grundlage"


(03.02.12) - Die Deutsche Post DHL wird vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die ergangene Beihilfe-Entscheidung der Europäischen Kommission erheben und hat dies mit der Bundesregierung abgestimmt. Die Kommission hatte im Jahr 2007 wegen vermeintlich unzulässiger staatlicher Beihilfen zugunsten der Deutschen Post AG ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet. In dem Verfahren wurden von der Kommission schon früher geprüfte Sachverhalte erneut aufgegriffen, mit denen sie zuvor in einem vergleichbaren Beihilfeverfahren aus dem Jahr 2002 aufgrund einer Klage des Unternehmens in letzter Instanz im September 2010 bereits unterlegen war.

"Die Rückzahlungsentscheidung der EU-Kommission ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher Grundlage", sagte Frank Appel, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post DHL. "Sie steht im klaren Widerspruch zu einer früheren EU-Entscheidung und dem Ergebnis ähnlicher Verfahren. Wenn man die Beihilfeentscheidungen zu anderen europäischen Postunternehmen betrachtet, hat die Kommission hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Wir sind daher überaus zuversichtlich, dass diese Entscheidung vor Gericht keinen Bestand haben wird und gehen von einer Rückzahlung des Betrags inklusive Zinsen aus."

Konkret ging es im aktuellen Verfahren um staatliche Mittelzuflüsse wie den Finanzausgleich sowie die Finanzierung von Pensionen für Beamte bei der Deutschen Post. In ihrer heutigen Entscheidung hat die Kommission nun beim Thema Finanzausgleich keine rechtswidrigen Beihilfen festgestellt.

Keine weiteren Beihilfeverfahren mehr anhängig
Bei der Prüfung der Finanzierung der Beamtenpensionen ist die Kommission jedoch zum Ergebnis gelangt, dass die Pensionslasten der Deutschen Post bei den behördlichen Preisgenehmigungen durch die Bundesnetzagentur teilweise nicht korrekt bewertet worden seien und es sich daher teilweise um rechtswidrige Beihilfen gehandelt habe. Nach ihrer Entscheidung, fordert die EU-Kommission daher eine Rückzahlung dieser Beihilfen an die Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Post in Höhe von 500 Millionen bis 1 Milliarde Euro. Das Unternehmen geht dabei angesichts der bereits vorgelegten Informationen von einem Betrag am unteren Ende der Bandbreite aus. Darüber hinaus sind bei der Europäischen Kommission keine weiteren Beihilfeverfahren mehr anhängig, die den Konzern betreffen.

Da die Beihilfeentscheidung nach Ansicht des Konzerns einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten kann, wird die in den nächsten Monaten zu leistende Zahlung im Jahr 2012 lediglich in der Bilanz erfasst. Somit bleibt die Ertragslage des Unternehmens sowohl im abgelaufenen Geschäftsjahr wie auch in den Folgejahren ebenso wie die Grundlage für den noch zu erfolgenden Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2011 von der Entscheidung unberührt. Die Liquidität des Konzerns wird durch die zunächst ausgelöste Zahlung vorübergehend beeinträchtigt, bleibt aber weiterhin solide. (Deutsche Post DHL: ra)

Lesen Sie auch:
Staatliche Beihilfen auf dem deutschen Postmarkt

Deutsche Post DHL: Kontakt und Steckbrief

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