Kein verlängerter Arm der Finanzverwaltung


DWS-Institut veranstaltete Symposium "Selbstveranlagung – Wegfall des Amtsermittlungsgrundsatzes?"
In der Diskussion wurde deutlich, dass auch die Finanzverwaltung einen Übergang auf das angloamerikanische System vermeiden will

(03.02.15) - Das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater (DWS-Institut) veranstaltete am 1. Dezember 2014 sein alljährliches Symposium. Es widmete sich dem Thema "Selbstveranlagung – Wegfall des Amtsermittlungsgrundsatzes?".

Vorstandsvorsitzender Dr. Horst Vinken eröffnete das Symposium. Anschließend skizzierte Prof. Dr. Roman Seer, Vorsitzender des wissenschaftlichen Arbeitskreises "Steuerrecht", eine Implementierung des Selbstveranlagungsverfahrens in Deutschland. Hierbei stellte er u. a. die rechtshistorischen Bezüge der Abgabenordnung im Rahmen der Selbstveranlagung dar und machte deutlich, dass aus seiner Sicht die Selbstveranlagung de facto bereits Realität sei.

Die aufgeworfenen Thesen wurden während der von Prof. Dr. Heinz-Jürgen Pezzer, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof und Vorstandsmitglied des DWS-Instituts, moderierten und mit namhaften Experten besetzten Podiumsdiskussion ausführlich erörtert und mit dem Publikum diskutiert.

Podiumsgäste waren Ministerialdirektor Michael Sell, Leiter der Steuerabteilung im Bundesministerium der Finanzen; Prof. Dr. Heribert M. Anzinger von der Universität Ulm und Dr. Hartmut Schwab, Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer und Mitglied des wissenschaftlichen Arbeitskreises "Steuerrecht".

In der Diskussion wurde deutlich, dass auch die Finanzverwaltung einen Übergang auf das angloamerikanische System vermeiden will. Dr. Schwab betonte, dass der Berufsstand eine Ausweitung der Selbstveranlagung in Verbindung mit einer Verschärfung der steuerlichen Sanktionsmöglichkeiten ablehnt. Es muss weiterhin zwingend die Möglichkeit gegeben sein, eine von der Finanzverwaltung abweichende, aber gesetzeskonforme Rechtsauffassung zu erklären. Die Steuerberater werden sich nicht zum verlängerten Arm der Finanzverwaltung erklären lassen, sondern Berater des Mandanten und somit unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege bleiben. (DWS-Institut: ra)

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