Praxis-Tipps für den Arbeitnehmerdatenschutz Abwägungen zwischen den Kontrollpflichten des Arbeitgebers und dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers
(04.06.10) - Wenn zwei sensible Rechtsgebiete wie das Arbeitsrecht und der Datenschutz aufeinandertreffen, lässt das sehr komplexe Abwägungen erwarten. Entsprechend schwierig gestaltet sich die Praxis des Arbeitnehmerdatenschutzes. Überwachungsskandale sind die eine Seite der Medaille, komplexe, ohne anwaltlichen Rat kaum zu bewältigende Abwägungen zwischen den Kontrollpflichten und -bedürfnissen des Arbeitgebers und dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers die andere.
Die neuesten Entwicklungen in diesem Bereich und Tipps für sachgerechte Lösungen stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung "Arbeitnehmerdatenschutz" am 17. Juni 2010 von 11 bis 18 Uhr im Wissenschaftszentrum Bonn, Ahrstraße 45, 53175 Bonn.
Auf Einladung der überregionalen Rechtsanwaltssozietät Eimer Heuschmid Mehle, Bonn, referieren und diskutieren Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Universität Bonn, Thomas Drescher, Datenschutzbeauftragter des WDR, Gabriela Krader, Konzerndatenschutzbeauftragte Deutsche Post DHL und Alfred Lohbeck, Leiter Konditionen und Arbeitsrecht Deutsche Telekom Kundenservice.
Durchs Thema führen die Referenten Prof. Jochen Dieckmann, ehemaliger Justiz- und Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, und Manfred Becker, Fachanwalt für Arbeitsrecht, von Eimer Heuschmid Mehle.
Die Teilnahme an der Veranstaltung, die sich vor allem an Praktiker aus dem betrieblichen Alltag wendet, ist kostenlos. Um eine Anmeldung bis zum 14. Juni 2010 wird gebeten. (Eimer Heuschmid Mehle: ra)
Eimer Heuschmid Mehle: Kontakt und Steckbrief
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Das neue Medizinforschungsgesetz (MFG) wurde laut Angaben von Transparency möglicherweise zugunsten der Pharmaindustrie angepasst - und zwar entsprechend der Forderung des amerikanischen Pharmakonzerns Eli Lilly. Transparency verweist auf Recherchen eines Teams von Investigate Europe, Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR und interne Dokumente aus dem Bundesgesundheitsministerium, die diesen ungeheuerlichen Verdacht nahelegen sollen.
Esker, Anbieterin von KI-gesteuerten Prozessautomatisierungslösungen für die Bereiche Finanzen, Einkauf und Kundenservice, gab bekannt, dass das Unternehmen offiziell von der französischen Generaldirektion für öffentliche Finanzen (Direction Générale des Finances Publiques, DGFiP) als Partner-Digitalisierungsplattform (Plateforme de Dématérialisation Partenaire, PDP) für elektronische Rechnungen registriert wurde.
Nachhaltigkeit steht in der Politik weiter weit oben auf der Prioritätenliste. Die Europäische Union verabschiedete Ende 2022 neue Gesetze zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die die bestehenden Regelungen für Konzerne Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf weitere Unternehmen und mit neuen Rahmenbedingungen erweitern.
Ingram Micro hat ihren Environmental, Social and Governance (ESG)-Report für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht, der Einblicke in wichtige ESG-Themen wie die Verringerung der Kohlenstoffemissionen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie Vielfalt, Gerechtigkeit, Integration und Zugehörigkeit (Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB) und Unternehmensführung bietet.
Das deutsche Legal/RegTech Startup LEX AI GmbH und der Kanadische KI- und Daten- Spezialist Hashthink Technologies Inc. kooperieren bei der Entwicklung und Globalisierung der "LEX AI"-SaaS-Plattform.
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