Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2019 vorgelegt


Das unentgeltliche Ombudsmann-Verfahren der privaten Banken ist vom Bundesamt für Justiz nach den gesetzlichen Vorgaben als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt
Zum fünften Mal in Folge weniger Beschwerden über private Banken



Die Beschwerden von Kunden über privaten Banken nehmen weiter ab. Das geht aus dem aktuellen Ombudsmann-Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 hervor, der heute veröffentlicht wurde. "Die Beschwerden von Kunden nehmen bereits zum fünften Mal in Folge ab. Diese Entwicklung sehen wir sehr positiv", sagte Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands. 2019 gingen in der Geschäftsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken insgesamt 3.537 Schlichtungsanträge ein und damit gut 15 Prozent weniger als im Vorjahr. Bei einer Gesamtkundenzahl der deutschen Privatbanken von rund 35 Millionen Kunden stellt dies einen Anteil von nur 0,01 Prozent dar.

Stark gesunken sind im Jahr 2019 die Meinungsverschiedenheiten zwischen privaten Banken und Kunden im Wertpapiergeschäft. Nur rund 730 aller Beschwerden betrafen dieses Segment – dies sind gut 50 Prozent weniger als im Vorjahr.

Das unentgeltliche Ombudsmann-Verfahren der privaten Banken ist vom Bundesamt für Justiz nach den gesetzlichen Vorgaben als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt. Es gilt als Vorreiter für weitere außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Deutschland. Die Schlichtungssprüche der Ombudsleute sind für die Banken bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro bindend. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 20.02.20
Newsletterlauf: 23.04.20

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Regeln zum "exekutiven Fußabdruck" einhalten

    Das neue Medizinforschungsgesetz (MFG) wurde laut Angaben von Transparency möglicherweise zugunsten der Pharmaindustrie angepasst - und zwar entsprechend der Forderung des amerikanischen Pharmakonzerns Eli Lilly. Transparency verweist auf Recherchen eines Teams von Investigate Europe, Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR und interne Dokumente aus dem Bundesgesundheitsministerium, die diesen ungeheuerlichen Verdacht nahelegen sollen.

  • Elektronische Rechnungen

    Esker, Anbieterin von KI-gesteuerten Prozessautomatisierungslösungen für die Bereiche Finanzen, Einkauf und Kundenservice, gab bekannt, dass das Unternehmen offiziell von der französischen Generaldirektion für öffentliche Finanzen (Direction Générale des Finances Publiques, DGFiP) als Partner-Digitalisierungsplattform (Plateforme de Dématérialisation Partenaire, PDP) für elektronische Rechnungen registriert wurde.

  • ESG mit Esker

    Nachhaltigkeit steht in der Politik weiter weit oben auf der Prioritätenliste. Die Europäische Union verabschiedete Ende 2022 neue Gesetze zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die die bestehenden Regelungen für Konzerne Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf weitere Unternehmen und mit neuen Rahmenbedingungen erweitern.

  • Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB

    Ingram Micro hat ihren Environmental, Social and Governance (ESG)-Report für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht, der Einblicke in wichtige ESG-Themen wie die Verringerung der Kohlenstoffemissionen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie Vielfalt, Gerechtigkeit, Integration und Zugehörigkeit (Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB) und Unternehmensführung bietet.

  • Hashthink Technologies steigt als Gesellschafter

    Das deutsche Legal/RegTech Startup LEX AI GmbH und der Kanadische KI- und Daten- Spezialist Hashthink Technologies Inc. kooperieren bei der Entwicklung und Globalisierung der "LEX AI"-SaaS-Plattform.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen