Beschwerden von Crowdworkern


Testbirds präsentiert neuen Verhaltenskodex für Crowdsourcing
Namhafte Unternehmen unterzeichnen Neuauflage des Regelwerk



Gemeinsam mit anderen Anbietern aus der Branche hat Testbirds den 2015 erstmals öffentlich vorgestellten Code of Conduct erweitert und konkretisiert. Neben den bereits bestehenden Unterzeichnern verpflichten sich weitere Crowdsourcing-Anbieter mit ihrer Unterschrift zur Einhaltung der vereinbarten Prinzipien. Mehr Unterschriften und konkretere Regeln – der überarbeitete Code of Conduct stellt eine stärkere Selbstverpflichtung für Crowdsourcing-Anbieter dar. Ziel ist es, allgemein gültige Leitlinien für Crowdworking zu etablieren. Crowdsourcing – also das Auslagern von Projekten und Aufgaben an die weltweite Internetgemeinde – ist längst kein Randphänomen mehr, sondern in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit zeit- und ortsunabhängig Geld zu verdienen, während auf der anderen Seite Unternehmen Zugang zu einer Vielzahl an potentiellen Arbeitskräften und Experten erhalten.

Mit dem Regelwerk möchten die Unternehmen die neue Arbeitsform zu einer Win-Win-Situation für alle Beteiligten machen. Der Code of Conduct beinhaltet dabei unter anderem Grundsätze zu Datenschutz, Aufgabendefinition sowie Kommunikation. Er steht allen interessierten Unternehmen zur Unterzeichnung offen und wird kontinuierlich von Testbirds und den anderen Unterzeichnern weiterentwickelt. Nachzulesen sind die Grundsätze unter www.crowdsourcing-code.de.

Die neue Version haben insgesamt acht Firmen unterschrieben. Clickworker, Streetspotr und der Deutsche Crowdsourcing Verband waren bereits an der Formulierung des ersten Textes beteiligt. Die Neuauflage haben zudem content.de, Crowd Guru, appJobber, ShopScout und BugFinders unterzeichnet. Mit dem britischen Anbieter BugFinders hat der erste Anbieter außerhalb von Deutschland unterschrieben. Zudem war an den Gesprächen über den neuen Text auch die IG Metall als Arbeitnehmervertretung beteiligt.

Der überarbeitete Text enthält beispielsweise konkretere Regeln für Beschwerden von Crowdworkern. Die Anbieter verpflichten sich dazu, einen fairen und neutralen Prozess hierfür zu implementieren. Zudem haben die Firmen die Zahlungsbedingungen für die Honorare der Crowdworker genauer geregelt. Fristen und Auszahlungszyklen müssen offengelegt werden und die Vergütung hat durch den Auftraggeber rasch und ohne Verzögerungen zu erfolgen. Mindestens einmal pro Monat muss eine Auszahlung durch den Plattformbetreiber gewährleistet werden.

Auch Vermittlungsplattformen wie content.de wurden im neuen Text berücksichtigt. Diese sollen ihre Kunden hinsichtlich der Bedingungen für einen Auftrag beraten, sodass dieser die oben genannten Grundsätze einhält.

"Crowdworking ist eine neue Arbeitsform, die es vielen Erwerbstätigen ermöglicht, flexibel zu arbeiten. Bisher gibt es noch wenige Regeln für die Zusammenarbeit von Crowdworkern und Unternehmen. Mit dem Code of Conduct tragen wir dazu bei, diese Lücke zu schließen", erklärt Philipp Benkler, Geschäftsführer der Testbirds GmbH, auf deren Initiative hin der Code of Conduct entstanden ist. "Es ist uns gelungen, in der zweiten Version wichtige Punkte zu konkretisieren – beispielsweise wie eine konstruktive Feedbackkultur und Auszahlungsbedingungen aussehen sollten. Zudem konnten wir noch mehr Unterzeichner für das Regelwerk gewinnen, was dazu beiträgt, den Verhaltenskodex als Standard in der Branche zu etablieren", so Benkler.

"Es ist uns wichtig, dass digitale Arbeitsformen in der Öffentlichkeit als seriös eingestuft werden", sagt Hans Speidel, Geschäftsführer, Crowd Guru GmbH. "Aus diesem Grund freuen wir uns, dass eine Initiative für faire Arbeitsstandards in der Branche zustande gekommen ist und beteiligen uns gerne daran."
(Testbirds: ra)

eingetragen: 04.03.17
Home & Newsletterlauf: 03.04.17

Testbirds: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Regeln zum "exekutiven Fußabdruck" einhalten

    Das neue Medizinforschungsgesetz (MFG) wurde laut Angaben von Transparency möglicherweise zugunsten der Pharmaindustrie angepasst - und zwar entsprechend der Forderung des amerikanischen Pharmakonzerns Eli Lilly. Transparency verweist auf Recherchen eines Teams von Investigate Europe, Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR und interne Dokumente aus dem Bundesgesundheitsministerium, die diesen ungeheuerlichen Verdacht nahelegen sollen.

  • Elektronische Rechnungen

    Esker, Anbieterin von KI-gesteuerten Prozessautomatisierungslösungen für die Bereiche Finanzen, Einkauf und Kundenservice, gab bekannt, dass das Unternehmen offiziell von der französischen Generaldirektion für öffentliche Finanzen (Direction Générale des Finances Publiques, DGFiP) als Partner-Digitalisierungsplattform (Plateforme de Dématérialisation Partenaire, PDP) für elektronische Rechnungen registriert wurde.

  • ESG mit Esker

    Nachhaltigkeit steht in der Politik weiter weit oben auf der Prioritätenliste. Die Europäische Union verabschiedete Ende 2022 neue Gesetze zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die die bestehenden Regelungen für Konzerne Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf weitere Unternehmen und mit neuen Rahmenbedingungen erweitern.

  • Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB

    Ingram Micro hat ihren Environmental, Social and Governance (ESG)-Report für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht, der Einblicke in wichtige ESG-Themen wie die Verringerung der Kohlenstoffemissionen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie Vielfalt, Gerechtigkeit, Integration und Zugehörigkeit (Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB) und Unternehmensführung bietet.

  • Hashthink Technologies steigt als Gesellschafter

    Das deutsche Legal/RegTech Startup LEX AI GmbH und der Kanadische KI- und Daten- Spezialist Hashthink Technologies Inc. kooperieren bei der Entwicklung und Globalisierung der "LEX AI"-SaaS-Plattform.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen