Anonymisierung & Korruptionsbekämpfung
Berichterstattung zur Auslandsbestechung: Bundesjustizministerium soll Ross und Reiter nennen
Transparency Deutschland kritisiert die Art und Weise der Anonymisierung - Diese lässt die Zuordnung einer Verurteilung zu einer bestimmten Presseberichterstattung nicht zu
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz berichtet der OECD-Arbeitsgruppe für Bestechungsfragen im internationalen Geschäftsverkehr über die Verfolgung von deutschen Firmen, die im Ausland bestechen. Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e. V. hat diesen Bericht ausgewertet und kommt zu dem Schluss, dass die Zahl der Verfahren erfreulich hoch ist. Getrübt wird das positive Bild von der weitreichenden Anonymisierung, die eine Korruptionsbekämpfung erschwert.
Deutschland ist, wie in den vergangenen Jahren, bei der Verfolgung der Auslandsbestechung als "aktiv " eingestuft. Im Jahr 2015 hat es 13 Verurteilungen gegeben. Darin sind zwei Verurteilungen in bedeutenden Fällen enthalten. Auch die Zahl von 13 neuen Ermittlungen kann sich sehen lassen.
Transparency Deutschland kritisiert die Art und Weise der Anonymisierung. Diese lässt die Zuordnung einer Verurteilung zu einer bestimmten Presseberichterstattung nicht zu. Die Sanktionsmaßnahmen werden kaum publik und büßen so einen großen Teil ihrer abschreckenden Wirkung ein. "Das Bundesjustizministerium soll Ross und Reiter nennen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, welche Firmen im Ausland bestechen. Diese Abschreckung ist ein wichtiger Bestandteil der Bekämpfung von Korruption, " sagt Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland.
International zeichnet die Datenauswertung der Umsetzung der OECD-Konvention ein sehr trauriges Bild. Im Jahr 2015 hat es nur in den USA und in Deutschland eine große Zahl von Sanktionen gegeben. In 27 Ländern ist in den letzten fünf Jahren keine einzige Sanktion ausgesprochen worden. Dazu zählen G20-Staaten wie Argentinien, Australien, Brasilien, Mexiko und Südafrika. Andere Länder sind der Konvention zur Verfolgung der Auslandsbestechung gar nicht erst beigetreten.
Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass Deutschland international eine Vorreiterrolle einnimmt. Im Rahmen der G20-Präsidentschaft und anlässlich der morgen in Berlin stattfindenden Antikorruptionskonferenz erwarten wir, dass sich die Bundesregierung nachhaltig für die Durchsetzung der OECD Konvention gegen Auslandsbestechung einsetzt. In Hinblick auf Transparenz und Zugang zu Daten kann die Bundesregierung jetzt zeigen, dass sie ihrer internationalen Verantwortung gerecht wird. (Transparency: ra)
eingetragen: 01.02.17
Home & Newsletterlauf: 08.03.17
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