Versicherungen: Verbindliche Regeln für Vertrieb


Bessere Governance im Versicherungswesen: Versicherer sollten Finanzprodukte einem Realitätscheck unterziehen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband
Durch den Abschluss von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen hätten die Verbraucher nach einer Studie des Ökonomieprofessors Andreas Oehler in den vergangenen zehn Jahren Verluste von bis zu 160 Milliarden Euro erlitten


(25.11.11) - Eine realitätsgerechte und effiziente Gestaltung von Finanzprodukten fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) von der Versicherungswirtschaft. Anlass war die Jahrestagung des Dachverbandes GDV. Unter anderem müssten Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden, um die Verluste bei vorzeitiger Kündigung im Rahmen zu halten. "Die Branche muss ihre Produkte einem Realitätscheck unterziehen und sich verbindliche Regeln für einen fairen Vertrieb geben", fordert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Ansonsten müsse der Gesetzgeber aktiv werden.

Durch den Abschluss von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen hätten die Verbraucher nach einer Studie des Ökonomieprofessors Andreas Oehler in den vergangenen zehn Jahren Verluste von bis zu 160 Milliarden Euro erlitten. Um solche Verluste in Zukunft zu reduzieren, fordert der vzbv:

>> Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen gleichmäßig über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Derzeit erhalte der Versicherungsvermittler direkt nach Eingang der ersten Zahlung des Kunden seine Provision. Diese Abschlusskosten verrechne das Versicherungsunternehmen in den ersten Jahren mit den eingehenden Beiträgen. Die Folge: Das Guthaben wachse zunächst nur sehr langsam, die Erträge seien marginal und der Rückkaufwert im Falle einer Vertragskündigung äußerst gering. Erfülle der Kunde seinen Vertrag nicht bis zum Ende der Laufzeit, mache er hohe Verluste. Dies sei heute sehr häufig der Fall, da gebrochene Erwerbsbiographien eher Regel als Ausnahme seien. Das Produkt entspreche damit nicht der Lebenswirklichkeit.

>> Versicherer müssen die prognostizierte Verzinsung auf die tatsächlich eingezahlten Beiträge beziehen, nicht auf den reinen Sparanteil. Die Verbraucher interessiere die Effizienz eines Produktes, die sich aus dem Verhältnis von Geldeinsatz und Rendite ergebe. Die Versicherungsunternehmen zögen jedoch von den tatsächlich geleisteten Beiträgen die diversen Kosten des Produktes ab und berechneten die Rendite ausschließlich auf den verbleibenden Sparanteil. Die Folge: Der Garantiezins erscheine deutlich höher als er real sei.

>> Die Versicherungsunternehmen müssen ihre Produkte auch ohne Provisionen und Zuwendungen in Form eines Nettotarifs anbieten. Derzeit könnten Verbraucher zwar eine Honorarberatung in Anspruch nehmen, um sich unabhängig von Provisionszahlungen beraten zu lassen. Entschieden sie sich am Ende für ein Versicherungsprodukt, müssten sie dieses jedoch meist bei einem Vermittler kaufen – und zahlten die Provisionen, obwohl sie keine Beratung mehr benötigten. Durch die Nettotarife würden diese zusätzlichen Kosten entfallen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Regeln zum "exekutiven Fußabdruck" einhalten

    Das neue Medizinforschungsgesetz (MFG) wurde laut Angaben von Transparency möglicherweise zugunsten der Pharmaindustrie angepasst - und zwar entsprechend der Forderung des amerikanischen Pharmakonzerns Eli Lilly. Transparency verweist auf Recherchen eines Teams von Investigate Europe, Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR und interne Dokumente aus dem Bundesgesundheitsministerium, die diesen ungeheuerlichen Verdacht nahelegen sollen.

  • Elektronische Rechnungen

    Esker, Anbieterin von KI-gesteuerten Prozessautomatisierungslösungen für die Bereiche Finanzen, Einkauf und Kundenservice, gab bekannt, dass das Unternehmen offiziell von der französischen Generaldirektion für öffentliche Finanzen (Direction Générale des Finances Publiques, DGFiP) als Partner-Digitalisierungsplattform (Plateforme de Dématérialisation Partenaire, PDP) für elektronische Rechnungen registriert wurde.

  • ESG mit Esker

    Nachhaltigkeit steht in der Politik weiter weit oben auf der Prioritätenliste. Die Europäische Union verabschiedete Ende 2022 neue Gesetze zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die die bestehenden Regelungen für Konzerne Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf weitere Unternehmen und mit neuen Rahmenbedingungen erweitern.

  • Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB

    Ingram Micro hat ihren Environmental, Social and Governance (ESG)-Report für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht, der Einblicke in wichtige ESG-Themen wie die Verringerung der Kohlenstoffemissionen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie Vielfalt, Gerechtigkeit, Integration und Zugehörigkeit (Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB) und Unternehmensführung bietet.

  • Hashthink Technologies steigt als Gesellschafter

    Das deutsche Legal/RegTech Startup LEX AI GmbH und der Kanadische KI- und Daten- Spezialist Hashthink Technologies Inc. kooperieren bei der Entwicklung und Globalisierung der "LEX AI"-SaaS-Plattform.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen