Datenschutzthemen im betrieblichen Alltag


Datenschutzrechtliche Fallstricke am Arbeitsplatz ein thematischen Schwerpunkt
"Idacon 2010": 10. Kongress für Datenschützer vom 5. bis 7. Oktober 2010


(09.09.10) - "Die Skandale großer deutscher Unternehmen in den letzten Jahren mit Vorwürfen der Ausspitzelung, Überwachung oder anderer unzulässiger Ausforschungen der Arbeitnehmer haben das Bewusstsein für einen effektiven Datenschutz in unserer Arbeitswelt nachhaltig geschärft", betont der bayerische Staatsminister des Innern, Joachim Herrmann, in seinem Grußwort zur "Idacon 2010", die vom 5. bis 7. Oktober 2010 in Würzburg stattfindet.

Herrmann fordert die grundsätzliche Modernisierung des Datenschutzrechts, um den gewandelten technologischen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Vor allem aber solle das Bundesdatenschutzgesetz um Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz ergänzt werden.

In der Tat eröffnen sich gerade am Arbeitsplatz zahlreiche Fragen in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Wie viel Überwachung ist erlaubt? Neben den Schwerpunktthemen Auftragsdatenverarbeitung, Social Networks und der Rolle des Datenschutzbeauftragten bilden die datenschutzrechtlichen Fallstricke am Arbeitsplatz einen thematischen Schwerpunkt auf der Idacon 2010, dem diesjährigen Kongress für Datenschutzbeauftragte, den Weka Media unter der bewährten Leitung des Regierungsvizepräsidenten von Mittelfranken, Dr. Eugen Ehmann, veranstaltet.

Zum inzwischen 10. Mal treffen sich Datenschützer aus ganz Deutschland auf dem Weka-Kongress für Datenschutzbeauftragte. Versierte Experten referieren auf dem Branchentreff in Würzburg über die aktuellen Datenschutzthemen im betrieblichen Alltag.

Eine Zwischenbilanz ein Jahr nach der Novelle 2009 hinsichtlich der Rechtsposition des Datenschutzbeauftragten, zieht Marco Biewald, Geschäftsführer der Verdata Datenschutz und klärt, welche Grundkompetenzen dieser besitzen muss, ob er Fachkompetenz auslagern kann und wie tief seine Prüfungspflichten gehen.

Günther Dorn, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, berichtet über die ersten Erfahrungen mit dem neuen § 42 BDSG. Er bespricht die Voraussetzungen der Informationspflicht im Einzelnen, gibt eine Auswahl bisher aufgetretener Fälle und informiert über die Meldepflicht bei Verstößen.

Dr. Eugen Ehmann blickt nach vorne auf den Datenschutz 2011 und gibt einen Fahrplan für den Datenschutzbeauftragten. Dabei geht er auf die Folgen der Neufassung der EG-Datenschutzrichtlinie ein und erklärt Strategien zur Vermeidung von Bußgeldrisiken.

Dr. Robert Selk, Partner der Münchner Rechtsanwaltskanzlei SSH, befasst sich mit der aktuellen Rechtslage und den geplanten Gesetzesänderungen hinsichtlich der Videoüberwachung im Unternehmen sowie deren Auswirkungen auf die Praxis.

Silvia C. Bauer, Rechtsanwältin bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, nimmt sich des Themas Auswertungen des E-Mail-Verkehrs in Unternehmen an und gibt praktische Tipps, wie Compliance sicherzustellen ist.

Torsten Weber, Geschäftsführer der Tibay Technologieberatungsagentur, bespricht schließlich den Arbeitnehmerdatenschutz aus Sicht der Gewerkschaft.

Die Abgrenzung der Auftragsdatenverarbeitung zur Funktionsübertragung sowie die neuesten Entwicklungen im internationalen Kontext erläutert Dr. Sabine Grapentin, Fachanwältin für IT-Recht in der Kanzlei Noerr Stiefenhofer Lutz.

Brandaktuelle Fälle der Auftragsdatenverarbeitung aus Sicht der Aufsichtsbehörde bespricht Günther Sreball, Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Hessen.

Über wichtige Datenschutz-Rechtsfragen im Zusammenhang mit Web 2.0 und internetbasierten sozialen Netzwerken im Unternehmen referiert Heidi Schuster, Referentin für Datenschutz und IT-Sicherheit in der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft.

Smartphones, Google Facebook und die Cloud – wo bleibt der Datenschutz? Mit dieser Fragestellung befasst sich Rechtsanwalt Dr Ivo Geis.

Rechtsanwältin Vilma Niclas erläutert schließlich die Rechtslage beim Ausfiltern und Ändern von Nachrichten und Inhalten in Social Networks und Online-Diensten.

Am dritten Kongresstag können die Teilnehmer in Intensivseminaren ihre Kenntnisse vertiefen und erhalten weitere Hilfestellungen für die praxisnahe Umsetzung. Dabei haben sie die Wahl aus folgenden vier Themen:

>> Der betriebliche Datenschutzbeauftragte als Berater – Self-Management und Umsetzung von Datenschutzanforderungen
>> Workshop – Datenschutz Best of Best Practice
>> IT-Sicherheitstag – aktuelle Trends der IT-(Un-)Sicherheit
>> Datenschutz im medizinischen Bereich
(Weka Media: ra)

Weka Media: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Regeln zum "exekutiven Fußabdruck" einhalten

    Das neue Medizinforschungsgesetz (MFG) wurde laut Angaben von Transparency möglicherweise zugunsten der Pharmaindustrie angepasst - und zwar entsprechend der Forderung des amerikanischen Pharmakonzerns Eli Lilly. Transparency verweist auf Recherchen eines Teams von Investigate Europe, Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR und interne Dokumente aus dem Bundesgesundheitsministerium, die diesen ungeheuerlichen Verdacht nahelegen sollen.

  • Elektronische Rechnungen

    Esker, Anbieterin von KI-gesteuerten Prozessautomatisierungslösungen für die Bereiche Finanzen, Einkauf und Kundenservice, gab bekannt, dass das Unternehmen offiziell von der französischen Generaldirektion für öffentliche Finanzen (Direction Générale des Finances Publiques, DGFiP) als Partner-Digitalisierungsplattform (Plateforme de Dématérialisation Partenaire, PDP) für elektronische Rechnungen registriert wurde.

  • ESG mit Esker

    Nachhaltigkeit steht in der Politik weiter weit oben auf der Prioritätenliste. Die Europäische Union verabschiedete Ende 2022 neue Gesetze zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die die bestehenden Regelungen für Konzerne Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf weitere Unternehmen und mit neuen Rahmenbedingungen erweitern.

  • Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB

    Ingram Micro hat ihren Environmental, Social and Governance (ESG)-Report für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht, der Einblicke in wichtige ESG-Themen wie die Verringerung der Kohlenstoffemissionen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie Vielfalt, Gerechtigkeit, Integration und Zugehörigkeit (Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB) und Unternehmensführung bietet.

  • Hashthink Technologies steigt als Gesellschafter

    Das deutsche Legal/RegTech Startup LEX AI GmbH und der Kanadische KI- und Daten- Spezialist Hashthink Technologies Inc. kooperieren bei der Entwicklung und Globalisierung der "LEX AI"-SaaS-Plattform.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen