Diversity-Diskussion mit vielen Facetten
Diversity in Führungspositionen: Eine empirische Untersuchung in mittelständischen Unternehmen und Familienunternehmen
Die Männerdominanz in Vorstand und Geschäftsführung spiegelt sich auch bei der Geschlechterverteilung der einzelnen Vorstandsressorts wider
Prof. Dr. Patrick Ulrich, Prof. Gerold Frick
In der aktuellen Diskussion gewinnt Diversity neben Digitalisierung und Nachhaltigkeit immer mehr an Bedeutung. Bereits seit mehreren Jahren wird eine stärkere Vielfalt in der Zusammensetzung von Führungs- und Aufsichtsgremien gefordert. Mit dem FüPoG II wurden die Anforderungen an (kapitalmarktorientierte) Großunternehmen hier weiter erhöht und könnten in der neuen Legislaturperiode noch weiter erhöht werden. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Diversity in Führungspositionen von Mittelstand und Familienunternehmen auf Basis einer empirischen Untersuchung unter 175 Unternehmen aus dem Jahr 2021.
Im Rahmen der Corporate-GovernanceForschung und -Praxis hat Diversity in den vergangenen zehn Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Auch wenn sich die Diskussion oft auf Geschlechterunterschiede – und hier insbesondere die Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Führungskräften – beschränkt, ist Diversity viel weiter zu fassen. Sie beschreibt die Vielfalt einer sozialen oder kulturellen Einheit bezogen auf messbare Attribute wie Geschlecht, Alter, kultureller Hintergrund, Ethnie, Religion und sexuelle Orientierung.
Die Diversity-Diskussion hat viele Facetten: Zum einen ist ein stärkerer Wunsch nach Diversity bereits im Grundgesetz durch den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 verankert. Eine stärkere gesellschaftliche Diskussion hat sich jedoch erst im Kontext von Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeit etabliert. Diversity stellt hier auch einen Bestandteil der Sustainable Development Goals (SDG) der UNO dar.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2022; Seite 53 bis 60) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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EFRAG Implementation Guidances
Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor.
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Änderungen der IFRS
Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden
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Steuern im ESG-Rating
ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.
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Frauen in Geschäftsleitungen
Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.
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Umsetzung der CSRD in das HGB
Die Frist zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht ist zwar bereits überschritten, doch scheint das Gesetzgebungsverfahren noch 2024 abgeschlossen werden zu können. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht, die 1. Lesung fand in der 188. Sitzung des Bundestags vom 26.9.2024 statt.
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Berichtsgrenzen nach ESRS
Für das Geschäftsjahr 2024 sind die ersten Unternehmen in Deutschland zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet; eine noch größere Zahl an Unternehmen hat erstmals Berichte für das Geschäftsjahr 2025 vorzulegen.
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Konnektivität in den ESRS
Im Zuge der Implementierungsvorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, die sich auch auf andere Bestandteile der Unternehmensberichterstattung erstrecken. Der Grundsatz der "Konnektivität", der in ESRS dargelegt wird, ist ein wichtiges Beispiel hierfür.
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Vermerke zu Nachhaltigkeitsberichten
Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive sind künftig viel mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und diese Berichte müssen durch einen Wirtschaftsprüfer inhaltlich geprüft werden. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie veröffentlicht, der auch Regelungen zur Ausgestaltung der Prüfungspflicht enthält. Dazu gehören die Anforderungen an den Prüfungsvermerk.
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Berichtspflichten nach dem LkSG
Die unter den Anwenderkreis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallenden Unternehmen mussten erstmals für das Jahr 2023 über die Angemessenheit ihrer Sorgfaltspflichten berichten.
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Messung des M&A-Erfolgs
Die vorliegende Studie untersucht den Einfluss von Corporate Governance-Mechanismen auf den Erfolg von M&A-Transaktionen in deutschen Unternehmen. Mithilfe partieller Korrelation und Regressionsanalysen werden lineare Zusammenhänge zwischen abhängigen und unabhängigen Variablen identifiziert.