Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU


Wesentliche und (scheinbar) unwesentliche Themen in der GRI-Nachhaltigkeitsberichterstattung
Eine themenorientierte Analyse kapitalmarktorientierter Unternehmen in der DACH-Region




Prof. Dr. Thomas Berndt, Andreas Weyer

Nach dem Entwurf der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Europäischen Kommission werden alle großen Unternehmen, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung, dazu verpflichtet, detaillierte, maschinenlesbare und geprüfte Berichte zu nachhaltigkeitsbezogenen Themen in Übereinstimmung mit neuen europäischen Standards zu erstellen. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist dafür eine Kooperation mit der Global Reporting Initiative (GRI) eingegangen, um auf deren bereits bestehenden, weit verbreiteten und überwiegend themenbezogenen Standards aufzubauen.

Der vorliegende Beitrag analysiert, welche allgemeinen Angaben und ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen in der GRI-Berichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen in der DACH-Region bereits heute im Fokus stehen – und zu welchen Themen bislang kaum Informationen offengelegt werden, welche Themen also nach dem Status quo als wesentlich und daher berichtspflichtig, und welche hingegen als (vermeintlich) unwesentlich gelten. Aus den Ergebnissen lässt sich ableiten, inwiefern betroffene Unternehmen auf die bevorstehenden Veränderungen in der Berichtslandschaft vorbereitet sind.

Mit der Veröffentlichung des Vorschlags einer Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) hat sich die Europäische Kommission im April 2021 zum Ziel gesetzt, ihr Wirtschafts- und Finanzsystem im Einklang mit dem European Green Deal und den UN Sustainable Development Goals inklusiver und nachhaltiger zu gestalten. Den Stellhebel sieht sie dabei in der Verbesserung der nichtfinanziellen Berichterstattung: So soll durch die Offenlegung relevanter, vergleichbarer, verlässlicher und einfach zu interpretierender Nachhaltigkeitsinformationen die steigende Nachfrage von Investoren und anderen Stakeholdern nach Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (Environment, Social, Governance, ESG) befriedigt und der Kapitalfluss in Richtung derjenigen Unternehmen gelenkt werden, die nachhaltig wirtschaften und diese Themen aktiv adressieren.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2022; Seite 38 bis 46) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • EFRAG Implementation Guidances

    Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor.

  • Änderungen der IFRS

    Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden

  • Steuern im ESG-Rating

    ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.

  • Frauen in Geschäftsleitungen

    Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.

  • Umsetzung der CSRD in das HGB

    Die Frist zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht ist zwar bereits überschritten, doch scheint das Gesetzgebungsverfahren noch 2024 abgeschlossen werden zu können. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht, die 1. Lesung fand in der 188. Sitzung des Bundestags vom 26.9.2024 statt.

  • Berichtsgrenzen nach ESRS

    Für das Geschäftsjahr 2024 sind die ersten Unternehmen in Deutschland zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet; eine noch größere Zahl an Unternehmen hat erstmals Berichte für das Geschäftsjahr 2025 vorzulegen.

  • Konnektivität in den ESRS

    Im Zuge der Implementierungsvorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, die sich auch auf andere Bestandteile der Unternehmensberichterstattung erstrecken. Der Grundsatz der "Konnektivität", der in ESRS dargelegt wird, ist ein wichtiges Beispiel hierfür.

  • Vermerke zu Nachhaltigkeitsberichten

    Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive sind künftig viel mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und diese Berichte müssen durch einen Wirtschaftsprüfer inhaltlich geprüft werden. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie veröffentlicht, der auch Regelungen zur Ausgestaltung der Prüfungspflicht enthält. Dazu gehören die Anforderungen an den Prüfungsvermerk.

  • Berichtspflichten nach dem LkSG

    Die unter den Anwenderkreis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallenden Unternehmen mussten erstmals für das Jahr 2023 über die Angemessenheit ihrer Sorgfaltspflichten berichten.

  • Messung des M&A-Erfolgs

    Die vorliegende Studie untersucht den Einfluss von Corporate Governance-Mechanismen auf den Erfolg von M&A-Transaktionen in deutschen Unternehmen. Mithilfe partieller Korrelation und Regressionsanalysen werden lineare Zusammenhänge zwischen abhängigen und unabhängigen Variablen identifiziert.

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