IIT-Gesetz: Behandlung ausländischer Mitarbeiter


Umgang mit Fapiao in der Revisionsarbeit in China - Risiken und Aufdeckungsmöglichkeiten
Der Gebrauch von gefälschten Fapiaos und weiteren belegenden Dokumenten stellt einen üblichen Mechanismus zur persönlichen Bereicherung oder zur Bildung schwarzer Kassen und Verdeckung von Bestechungsgeldern dar



Von Saikal Gerlach, Ehrenfried Pahl

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der traditionellen Grundlage jeder Revisionsarbeit, dem Beleg. Dieser kann in Deutschland als ein vertrautes Arbeitsmittel fungieren, ist allerdings bei einem Auslandsauftrag unter Umständen mit einigen Unsicherheiten verbunden. Bei einem Prüfungsauftrag in China wird ein inländischer Revisor mit dem chinesischen Steuerbeleg Fapiao konfrontiert: Fapiao ist der chinesische Begriff für eine steuerlich relevante Rechnung (VAT Invoice, TAX Invoice).

Zum einem stellt der Fapiao eine Besonderheit des chinesischen Steuersystems dar und hat kein Äquivalent in Deutschland. Zum anderen spielen wesentliche Aspekte der fremden Kultur sowie Sprachbarrieren (auf beiden Seiten) eine wichtige Rolle bei der Revisionsarbeit in China. Ein chinesischer Fapiao-Beleg enthält eine pauschale und frei eingebbare Leistungsbeschreibung und kann aufgrund der Konstruktion des Systems als Mittel für Betrug, Bestechung und Steuerhinterziehung missbraucht werden.

Nachfolgend möchten die Autoren die Grundlagen des chinesischen Fapiao-Systems schildern und den Mitarbeitern der Revision, die chinesische Niederlassungen prüfen, einen praktischen Ansatz für Prüfungsaufträge in China darstellen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2019, Seite 116 bis 123) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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