Signifikante Aktivität im Energiemarkt


Direktvermarktung erneuerbarer Energie im Marktprämienmodell bei Energieversorgungsunternehmen
Eine Handreichung zur Prüfung des Themengebietes



Von Peter Stuhlweißenburg, Stephan Wilbert, Dr. Andrea Wölfel

Die Einspeisung fluktuierender erneuerbarer Energien hat in den letzten Jahren stark zugenommen und erreichte im ersten Halbjahr 2018 36,3 Prozent der Stromerzeugung in Deutschland. Für Erzeugungsanlagen, welche eine Bagatellgrenze überschreiten, ist die Direktvermarktung seit dem EEG-2014 verpflichtend. Im ersten Quartal 2018 wurden erneuerbare Energieanlagen mit circa 70.000 Megawatt Leistung direkt an der Strombörse EPEX-Spot vermarktet. Da viele Versorgungsunternehmen Windenergie-, Solarenergie- und Biomasseanlagen betreiben und auch die Marktrolle des Direktvermarkters mit sehr geringen Margen einnehmen, entschlossen sich die Autoren, die folgende Handreichung für Revisoren zu erarbeiten, die auf einem Leitfaden der Fachgruppe Energie- und Finanzhandel des DIIR-Arbeitskreises "Interne Revision Energie und Verkehr" basiert.

Der Gesetzgeber hat das Marktprämienmodell als zentrales Instrument der Direktvermarktung für erneuerbare Energien eingeführt, um eine verbesserte Markt- und Systemintegration erneuerbarer Energien zu erreichen. Im Rahmen der Direktvermarktung veräußert der Betreiber einer EEG-Anlage als Erzeuger (Lieferant) den produzierten Strom direkt an Dritte (Abnehmer), wie zum Beispiel Stromhändler, Energieversorgungsunternehmen, große Endverbraucher etc).

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2019, Seite 124 bis 129) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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