Schwerpunktthemen der 7. MaRisk-Novelle
Die zentralen Auswirkungen der 7. MaRisk-Novelle
Modellrisiken, ESG-Risiken und eigene Immobilien im Fokus
Prof. Dr. Niels Olaf Angermüller, Dr. Walter Gruber
Mit Veröffentlichung der 7. MaRisk-Novelle hat die BaFin die in Deutschland zentrale Regelung für das Risikomanagement in Kreditinstituten überarbeitet. Die Schwerpunkte lagen auf ESG-Risiken, dem Immobiliengeschäft, der Kreditvergabe und -überwachung sowie allgemeinen Anforderungen an die Verwendung von Modellen. Weiter soll die Risikotragfähigkeit neben der bisherigen ökonomischen zusätzlich auch aus der normativen Perspektive eingehalten werden. Zudem erfolgten unter anderem Klarstellungen zum Arbeiten im Homeoffice. Der vorliegende Beitrag analysiert die Neuerungen überblicksartig.
Am 29. Juni 2023 wurde mit dem Rundschreiben 05/2023 (BA) die 7. Novelle der MaRisk veröffentlicht. Die novellierten MaRisk setzen die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Kreditvergabe und -überwachung um und machen konkrete weitreichende Vorgaben zu ESG-Risiken.
Der vorliegende Beitrag gibt – geordnet nach Schwerpunkten (Kapitel 2) und weiteren Aspekten (Kapitel 3) – einen Überblick über die Änderungen der MaRisk im Rahmen der 7. Novelle. Das Kapitel 4 fasst die Aspekte knapp zusammen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2024, Seite 125 bis 129) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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