Managerhaftung und Rückschaufehler


Moderne Manager - Scheitern ist keine Option. Oder doch?
Schaut man sich die Compliance-Programme vieler Unternehmen an, wird offenkundig, dass hier einfach Compliance um der Compliance Willen geschaffen wurde, ohne dass man sich darüber Gedanken gemacht hat, was Compliance eigentlich wirklich bezwecken will



Von Prof. Dr. Peter Fissenewert

Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht über spektakuläre Fälle von Managerhaftung berichtet wird. Die Anlässe sind unterschiedlich. Entweder ist es ein Compliance-Vorfall, ein schlechtes Unternehmensergebnis, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder zunächst auch "nur" eine Insolvenz. Die Folgen sind für die Manager in aller Regel fatal. Fehltritte werden in Deutschland sowohl vom Gesetzgeber wie von der Gesellschaft und Gesellschaftern hart bestraft. Das Scheitern führt zu einer Stigmatisierung und zu einer lebenslangen gesellschaftlichen Ächtung. Der Jobverlust bedeutet lang andauernde, meist nicht endende Arbeitslosigkeit. In den seltensten Fällen droht der Absturz auf Hartz IV. Doch die Manager bekommen in der Regel keine zweite Chance für eine Führungsaufgabe in der Wirtschaft.

Außer nachrangingen Tätigkeiten als (Investoren-)Berater bleiben Managern damit alle Türen verschlossen. Die weitere Sanktion ist die gesellschaftliche Ächtung. Dies gilt nicht nur für die Dauer der Verfahren, sondern eben – wie gesagt – lebenslang. Selbst gesetzestreues Verhalten führt zu dauerhafter Stigmatisierung. So ist der Vorstand bzw. Geschäftsführer unter Umständen verpflichtet, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen, will er sich nicht haftbar machen. In sämtlichen Unternehmensregistern wird der gesetzestreue Geschäftsführer bzw. Vorstand dauerhaft als Unternehmensleiter einer insolventen Unternehmung geführt mit allen Nebenfolgen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2017, Seite 103 bis 106) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.

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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Arbeitsschutz als Sorgfaltspflicht in Deutschland

    Am 15. März 2024 hat der Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) den Weg bereitet. Es werden Sorgfaltspflichten auf bestimmte Unternehmen übertragen, um die Verantwortung einer nachhaltigen Entwicklung entlang der Chain of Activities zu stärken. Neben ökologischen Aspekten richtet sich der Fokus nunmehr auch auf die soziale Dimension - das Ziel, Menschenrechte zu beachten.

  • Transparenz börsennotierter Unternehmen

    Mit dem Aufstieg in die Riege börsennotierter Unternehmen geht zwangsläufig eine erhöhte Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit einher. Insbesondere, wenn Compliance-Verstöße in den Fokus der medialen Öffentlichkeit geraten und mit öffentlich bekannten Unternehmensvertretern in Verbindung gebracht werden, kann die Reputation des Unternehmens nachhaltig Schaden nehmen.

  • Konzeption der Wertschöpfungsrechnung

    Die Wertschöpfungsrechnung ist ein seit langer Zeit bekanntes Rechenwerk, welches im Laufe der Zeit zu unterschiedlichen Zwecken verwendet wurde. Die wesentliche Besonderheit der Wertschöpfungsrechnung ist die Orientierung an den Stakeholder-Gruppen des Unternehmens, wodurch sie sich als aussagekräftiges Berichtsinstrument für das Corporate-Governance-Reporting anbietet.

  • Ausgangspunkt für Compliance ist die Risikoanalyse

    Compliance ist ein Thema, das häufig mit organisatorischem Aufwand verbunden ist. Positiv betrachtet ergeben sich in dieser Gestaltungsaufgabe aber viele Chancen, Regelkonformität im Unternehmen effektiv sicherzustellen und darüber hinaus auch eigene Akzente und Maßstäbe zu setzen.

  • Compliance-, Risiko- und Führungskultur

    In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt ist eine starke Compliance-Kultur entscheidend. Compliance-Kultur in Unternehmen ist mehr als Einhaltung von Vorschriften, sie ist Ausdruck ethischer Werte und organisatorischen Selbstverständnisses.

  • Anpassung des LkSG-Maßnahmenkatalogs

    Nach langem hin und her auf politischer Ebene wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (nachfolgend CS3D) am 13. Juni 2024 verabschiedet und trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Für Unternehmen, die bereits vom Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (nachfolgend LkSG) erfasst sind, ist von besonderer Bedeutung, welche Anpassungen am etablierten LkSG-Risikomanagement vorzunehmen sind und welche Tragweite die vorzunehmenden Änderungen entfalten werden.

  • Willenskraft kein Thema für Compliance-Officer

    Willensstärke wird in Unternehmen im Allgemeinen und in der Compliance im Speziellen kaum thematisiert. Darüber verfügten die Verantwortlichen in mehr als ausreichendem Maße, so die Selbsteinschätzung. Dennoch treten in der Realität immer wieder Situationen auf, in denen nicht Willensstärke, sondern Willensschwäche die Entscheidung des Einzelnen beeinflusst, ja prägt.

  • Compliance & ESG: Treiber & Getriebene

    In den Anfangstagen war die Übernahme von sozialer Verantwortung - besprochen unter der Abkürzung CSR (Corporate Social Responsibility) - Ausdruck von freiwilligen Bemühungen. Nach Verabschiedung des Green Deals ist die Europäische Union Vorreiter für die Verpflichtung zu Nachhaltigkeit geworden - jetzt diskutiert unter der Abkürzung ESG (Entvironment, Social, Governance).

  • XBRL & Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen eine Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte in deren (Konzern-)Lageberichten reguliert. Bestandteil dieser Regulierung ist ein einheitliches elektronisches Berichtsformat (ESEF) sowie eine Taxonomie, die als Hilfestellung Einsatz finden kann.

  • Prüfen im digitalen Zeitalter

    In unserer schnell digitalisierten Welt sind Revisoren mit neuen Herausforderungen und Chancen konfrontiert. Die fortschreitende Digitalisierung hat nicht nur die Betriebsführung von Unternehmen tiefgreifend verändert, sondern auch die Arbeitsweise der Revisoren revolutioniert.

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